
Wenn das Gericht zum Himmel stinkt
September 9, 2010In einer Strafsache war eine Zeuge geladen worden, dessen Ehefrau dem Richter bei Verhandlungsbeginn mitteilte, daß der Zeuge an „Geruchs-Asthma“ leide und daher das Gerichtsgebäude nicht betreten könne.
Nach anfänglichem Unglauben und skeptischen Nachfragen, ob es denn bei Gericht so schlecht rieche, folgte dann zur Beruhigung der Anwesenden die Erklärung, daß der Zeuge ausgesprochen empfindlich auf zahlreiche Duftstoffe (Parfüm, Seife, Reinigungsmittel etc.) reagiere, so daß er das Gerichtsgebäude unmöglich betreten könne. Er könne sich in öffentlichen Gebäuden gar nicht aufhalten.
Nach skeptischen Blicken auf den wolkenverhangenen Himmel wurde die Zeugenbefragung dann kurzerhand auf den Parkplatz des Gerichtsgebäudes verlagert, wo der Zeuge in ausreichendem Abstand zu den übrigen Verfahrensbeteiligten seine (durchaus hilfreiche) Aussage tätigen konnte.
Wie meinte der Richter zutreffend: „Es ist ohnehin eine öffentliche Verhandlung. Dann wird sie jetzt eben noch etwas öffentlicher.”
RA Müller