Es ist zwar noch nicht Winter, aber der Blick nach draußen verschleiert diese Tatsache ganz gut. Allzu bald werden die ersten “Glatteis-Unfälle” auf den anwaltlichen Schreibtischen landen. Dabei sind die Gerichte noch damit befaßt, die Glatteis-Unfälle vom Vorjahr zu bearbeiten.
Zwei solcher Verfahren liegen gerade auf meinem Schreibtisch. In einem Fall war eine Behörde zuständig, dafür zu sorgen, daß gegen Glätte gestreut wurde. Tatsächlich war trotz mehrstündig niederschlagsfreier Witterung nicht (rechtzeitig) gestreut worden und mein Mandant war zu Fall gekommen.
Die Behörde weigert sich, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Der Winter sei extrem gewesen. Im Übrigen hätte mein Mandant darauf achten sollen, wo er hintrat, dann wäre er nicht gestürzt.
Diese Argumentation scheint die Behörde selbst nicht so recht zu überzeugen. In dem zweiten Verfahren macht dieselbe Behörde nämlich Ansprüche geltend, weil eine ihrer Angestellten aufgrund von Glatteis auf einem Fußweg zu Fall gekommen ist… Hätte die Angestellte auch besser aufpassen müssen? Oder soll dies nur Privatpersonen betreffen?
(Die Mandantin verteidigt sich in diesem Fall nebenbei bemerkt damit, daß sie erst kurz vor dem Unfall gestreut hatte und nun einmal nicht überall gleichzeitig streuen kann).
Vielleicht hält es die Behörde ja mit Adenauer: “Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern.” Anders läßt sich diese Art, die Augen vor der eigenen Argumentation zu verschließen, wohl kaum erklären.
RA Müller
