Wie bereits mehrfach berichtet (etwa hier bei Spiegel.de oder hier im Beck-Blog) ertrinken die Sozialgerichte förmlich in Klagen. Die Gerichtspräsidentin des Sozialgerichts Berlin sprach von einer “HartzIV-Klagewelle” – in Zeiten von Flutkatastrophen eine bedrohlich klingende Wortwahl.
Bemerkenswert: Gerade im Bereich der HartzIV-Klagen enden überdurchschnittlich viele Klageverfahren zumindest mit Teilerfolgen für die Kläger.
Die Überlastung der Sozialgerichte führt zu unangenehmen Konsequenzen: Verfahren, die keine Eilsachen sind, weisen Verfahrenslaufzeiten auf, die dem rechtssuchenden Bürger schlichtweg nicht mehr vermittelbar sind. Wird Anfang des Jahres Klage eingereicht, so muß man dem Mandanten mit auf den Weg geben, daß er einen Gerichtstermin im laufenden Jahr nicht mehr zu erwarten braucht. Stellt man auf Bitte des Mandanten dann irgendwann eine vorsichtige Sachstandsanfrage, so wird nicht selten erwidert, daß noch deutlich ältere Verfahren vordringlich zu bearbeiten seien und eine Terminierung der Sache noch nicht absehbar ist.
Den Gerichten wird man hierfür kaum die Verantwortung zuschieben können. Sie dürften für eine solche Anzahl an Klageverfahren in personeller Hinsicht ungenügend ausgestattet sein. In meinen Augen zeichnen sich Sozialgerichte im Übrigen ebenso wie Verwaltungsgerichte durch eine ausgesprochen gründliche Prüfung der Sach- und Rechtslage aus.
Man könnte jetzt den Behörden die Schuld zuweisen. Sollte also eine Gerichtsgebühr gewissermaßen zur Disziplinierung der Behörden eingeführt werden, wie etwa hier angesprochen?
Ursächlich für derart zahlreiche (erfolgreiche) Klagen dürfte zumindest auch das gesetzliche Regelwerk sein, welches derart komplex ist, daß es sicher so manchen Sachbearbeiter mit all seinen Ausnahmetatbeständen, unbestimmten Rechtsbegriffen und Bewertungsfragen vor Herausforderungen stellt. Die Betroffenen selbst werden regelmäßig überfordert sein, die Rechtmäßigkeit eines Bescheides nachzuvollziehen.
Auch bei den Behörden fordert die komplexe Gesetzeslage ihren Tribut in der Form von zum Teil langwierigen Bewilligungs- und Widerspruchsverfahren.
Die Dauer der dann folgenden Klageverfahren löst wiederum weitere Verfahren aus. Ist eine Rechtsfrage ungeklärt, so dauert es lange Zeit bis endlich eine Klärung herbeigeführt ist. Währenddessen reichen auch zahlreiche andere Betroffene Klage ein.
Ziel des Gesetzgebers muß es daher zunächst sein, ein nachvollziehbares Gesetzeswerk zu schaffen, das auch für den jeweiligen Leistungsempfänger grundsätzlich verständlich ist. Der Blick ins Gesetz sollte auch und gerade im HartzIV-Bereich (auch dem Rechtsunkundigen) die Rechtsfindung erleichtern.
Sodann ist es unerläßlich, die Behörden personell so auszustatten, daß hinreichend Zeit für die Einzelfallprüfung bleibt. Ist dann noch genügend Zeit vorhanden, dem Leistungsempfänger seinen Bescheid nachvollziehbar zu erläutern, so dürfte das die Widerspruchs- und Klageverfahren reduzieren.
Erforderlichenfalls sind dann noch die Richterstellen der Sozialgerichtsbarkeit aufzustocken, damit gerade Rechtsfragen, die unzählige Leistungsempfänger betreffen, in einem überschaubaren Zeitrahmen geklärt werden können.
Betrachtet man die aktuelle HartzIV-Debatte in der Gesetzgebung, so wird man allerdings ernüchtert feststellen müssen, daß man sich an eine umfassende Gesetzesreform nicht herantrauen wird. Vielmehr soll an dieser und jener Ecke Flickwerk angebracht werden.
Auch im Hinblick auf eine nennenswerte personelle Aufstockung der Behörden und Gerichte darf man wenig Hoffnung haben. Denn was kosten den Staat die Klageverfahren schon? Die vorhandenen Richter werden ohnehin bezahlt. Die Anwaltskosten aus den Verfahren dürften sich in Grenzen halten, wenn man alternativ die Mitarbeiter in Behörden und Gerichten aufstocken müßte.
Vor diesem Hintergrund mag dann eine Gerichtsgebühr für Behörden tatsächlich sinnvoll sein: (Erst) Wenn der Staat merkt, daß die Klageverfahren teurer sind als die Alternative, könnte Bewegung in die Sache kommen.
RA Müller