Archiv für März 2011

h1

Überraschung vor dem Gerichtssaal

März 31, 2011

Ein Kollege war verhindert und bat mich, für ihn einen Termin wahrzunehmen. Es sei zwar eine richtig umfangreiche Akte, aber die Sache sei ausgeschrieben und es müßten nur noch die Anträge gestellt werden.

Vor dem Gerichtssaal dann die große Überraschung: Das Gericht hatte auf mehrere Stunden terminiert und immerhin 10 von der Gegenseite benannte Zeugen geladen.

Durch ein Versehen war allerdings in den Ladungen an beide Anwälte der Hinweis auf die anstehende Beweisaufnahme unterblieben.

Aber – eine weitere Überraschung – fast alle Zeugen beriefen sich als nahe Angehörige der Prozeßparteien auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht. So etwas kommt erfahrungsgemäß eher selten vor. Man sollte doch meinen, daß die Partei, die die Zeugen benennt, auch vorher mit den Zeugen darüber spricht, ob sie überhaupt Angaben tätigen wollen…

So wurde aus dem kurzen Termin, der dann doch ausgesprochen lang zu werden drohte, wieder ein ganz kurzer Termin :)

RA Müller

h1

Jetzt hat es die Kanzlei erwischt – (Falsche) Abmahnung erhalten durch “RA Kaltbrenner”

März 30, 2011

Jetzt hat es die Kanzlei erwischt – wie sind wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt worden. Und angezeigt haben will man uns auch gleich. Auch eine Hausdurchsuchung müßten wir jetzt befürchten. Dabei ist die Abmahnung derart schlecht gemacht, daß hoffentlich niemand darauf hereinfällt:

  • Die Abmahnung wurde per E-Mail versendet
  • Die E-Mail enthält keine personalisierte Anrede sondern beginnt schlicht mit “Guten Tag”
  • Die Abmahnung benennt ein angebliches Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Stuttgart aus dem Jahr 2004 (!)
  • Ein Datum der behaupteten Urheberrechtsverletzung wird gar nicht angegeben
  • Nicht einmal das angebliche Musikwerk, das heruntergeladen worden sein soll, wird genannt.
  • Es wird der “Download” abgemahnt, wohingegen Abmahnungen sich sonst auf den Upload beziehen, der bei Tauschbörsen regelmäßig mit dem Download verbunden ist.
  • Es wird mit “offiziellen Unannehmlichkeiten” wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen und allgemein Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gedroht, denen man mit der Zahlung eines Vergleichsbetrages aus dem Weg gehen könne
  • Die Zahlung soll über eine UKASH-Karte oder Paysafecard erfolgen
  • Die E-Mail weist auf eine Anwaltskanzlei “Joyce Denton” hin und soll von “Rechtsanwalt Olaf Kaltbrenner” verfaßt worden sein, selbstredend ohne eine postalische Anschrift mitzuteilen

Woran diese Masche erinnert? HIER hatten wir bereits einmal über falsche Abmahnungen im Namen der Videorama GmbH berichtet, in denen sich der “Abmahner” als Rechtsanwalt ausgab. Es bleibt zu hoffen, daß auf diese Masche niemand hereinfällt. Die Tatsache, daß die Verantwortlichen ihr Tun unverdrossen und mit regelmäßigem Wechsel der Angaben zum angeblichen Absender fortsetzen, läßt jedoch Gegenteiliges befürchten…

PS: Dabei scheint die Abmahn-E-Mail durchaus verbreitet zu sein, nachdem auch die Kollegen hier und hier bereits darauf hingewiesen haben.

RA Müller

h1

Wehe, Sie schreiben unseren Versicherungsnehmer direkt an!

März 29, 2011

Ein Verkehrsunfall, dessen Hergang streitig ist: Der gegnerische Versicherer verwies darauf, daß sein Versicherungsnehmer (VN) auch sechs Wochen nach dem Unfall trotz mehrfacher Anfrage noch keine ausreichenden Erklärungen zum Unfallhergang abgegeben habe, so daß er leider, leider nocht nicht regulieren könne.

Ich erlaubte mir, ein Schreiben direkt an besagten VN zu übersenden mit der Aufforderung, seinem Versicherer endlich die entsprechenden Auskünfte zu erteilen, um die Angelegenheit zu beschleunigen. Dieses Schreiben ging zur Kenntnisnahme auch an den Versicherer.

Voller Entrüstung erwiderte der Versicherer, daß ich ausschließlich mit ihm zu korrespondieren habe „und sonst mit niemandem“.

Irgendwie erweckt dieses Verhalten den Eindruck, daß nicht der VN „geschlafen“ hatte, sondern der Sachbearbeiter des Versicherer, der jetzt einen ungehaltenen Anruf des VN erhalten hatte, warum der Schaden immer noch nicht reguliert ist. Solange das die Regulierung beschleunigt, soll mir das nur recht sein.

RA Müller

h1

Wenn der Zeuge den Inhalt der Vernehmung bestimmen will

März 28, 2011

In einer verhandlung vor dem Schöffengericht wird der Anzeigeerstatter als Zeuge gehört. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft erklärt der den Angeklagten belastende Zeuge, daß vor der angeklagten Tat ein gutes Verhältnis zwischen ihm und dem Angeklagten bestand. Mein Mandant hatte mir allerdings berichtet, daß es bereits mehrfach zu Meinungsverschieden´heiten gekommen war. Einmal hatte er dem Zeugen sogar über einen Anwalt bestimmte Handlungen untersagen lassen.

Auf Nachfrage, ob der Zeuge ein solches Schreiben erhalten hatte, bemühte sich der Zeuge um jegliches, ihm einfallendes Ausweichmanöver, wobei die Palette von stattdessen-eine-nicht-gestellte-Frage-beantworten über die-Frage-ganz-ignorieren bis hin zu Liebes-Gericht-diese-Frage-muß-ich-doch-sicherlich-nicht-beantworten reichte.

Erst als auch der letzte Versuch scheiterte und auch das Gericht deutlich eine Antwort forderte, räumte der Zeuge ein, daß ihm das Anwaltsschreiben bekannt sei. Das habe aber mit dem Tatvorwurf nichts zu tun.

Derselbe Zeuge war sich später ganz, ganz sicher, daß eine Geldauszahlung um 0:30 Uhr erfolgt war. Zu dieser Zeit zahle er stets das Geld aus und entsprechend auch in der Tatnacht. Tja, der Polizei hatte er noch mehrfach (!) zu Protokoll gegeben, daß er das Geld immer um 01:30 Uhr auszahle und auch in der Tatnacht so verfahren sei.

Auf Nachfrage, warum der Zeuge bei der Polizei die andere Uhrzeit genannt hatte, flüchtete sich der Zeuge zunächst in die bekannten Ausweichmanöver, um dann schließlich zu erwidern:

“Das müssen Sie vielleicht eine meiner Angestellten fragen.”

Ok, dieses Ausweichmanöver war neu, hat aber auch nichts geholfen. Ich habe indes selten einen Zeugen erlebt, der so bestrebt war, bloß nicht mehr als unbedingt nötig zu beantworten und Nachfragen nach Möglichkeit abzublocken.

RA Müller

h1

Jeder wird gerne gelobt

März 25, 2011

In einer zivilrechtlichen Beweisaufnahme hatte der Richter die Aussage des Zeugen zu Protokoll diktiert. Den Zeugen hatte er eingangs darauf hingewiesen, daß der Zeuge darauf achten möge, ob er auch alles zutreffend aufnehme. Nach dem Diktat fragte er den Zeugen:

“Habe ich das gut gemacht?”

Der Zeuge ohne eine Miene zu verziehen:

“Sehr schön.”

Klingt wie Note 1 mit Sternchen. Auf ein bestätigendes Schulterklopfen hat der Zeuge verzichtet. Aber wird nicht jeder gerne gelobt? :)

RA Müller

h1

Hilfe, Unfug!

März 24, 2011

Kann man eigentlich als Anwalt Schmerzensgeld dafür verlangen, daß man sich mit Unfug herumschlagen muß?

Es geht wieder einmal um die Schließung einer Pforte. Vielleicht sollte ich mittlerweile sagen, daß es sich um DIE Pforte handelt, nachdem sie mich nun bereits in einem Schlichtungsverfahren, einem erstinstanzlichen Verfahren, einem zweitinstanzlichen Verfahren, einem weiteren erstinstanzlichen Verfahren und nun erneut in einem zweitinstanzlichen Verfahren beschäftigt. Man könnte faßt sagen: Die Pforte und ich, wir sind auf “Du”.

Allmählich nimmt das Verfahren humoristische Züge an. Zur Erinnerung: Die Klägerin verklagt meinen Mandanten darauf, ihre Pforte, die die notgedrungen auch von meinem Mandanten genutzte Zuwegung zur Straße hin begrenzt, abends um 22:00 Uhr zu schließen. Zu der Anspruchsgrundlage hüllt sich die Klägerin in Schweigen.

Interessant ist, auf welche Weise die Klägerin nunmehr in der Berufung ihr Interesse an der Schließung der Pforte begründete:

Angeblich komme es regelmäßig vor, daß Fahrzeuge, die auf der Straße wenden wollen, hierzu die Einfahrt der Klägerin nutzen. Wenn sie und ihr Ehemann dann das Grundstück verließen, müßten sie oftmals warten bis diese anderen Fahrzeuge gewendet hätten. Sie müßten aber „oft schnell zu Arztterminen“, so daß dieses Abwarten unzumutbar sei. Die Pforte müsse also von meinem Mandanten geschlossen werden, damit die Ausfahrt nach 22:00 Uhr stets frei sei und nicht von anderen Fahrzeugen genutzt werden könne.

Das liest man allenfalls mit einem etwas gequälten Lächeln.

Unabhängig davon, daß das mit den regelmäßig wendenden Fahrzeugen eine gewisse Skepsis bei mir auslöst, muß man sich doch fragen, ob das unerträgliche Warten auf die (nachts) wendenden Fahrzeuge länger dauern soll als das Öffnen der Pforte, die die Klägerin schließlich geschlossen halten möchte und die ihr ebenso die Ausfahrt zu den hochdringlichen Arztterminen versperren würde.

 Hilfe, Unfug!

RA Müller

h1

Bußgeldverfahren ohne Wermutstropfen

März 23, 2011

Die Kollegin Rueber berichtete gerade erst über einen Bußgeldrichter, der souverän durch das Verfahren führte und auf “unverbrauchte” Zeugen Wert legte.  Es ist immer wieder erfreulich, wenn sich Bußgeldrichter die Zeit nehmen, den Einzelfall gut vorbereitet und mit Augenmaß zu verhandeln.

Allzu oft entsteht nämlich bei Betroffenen in Bußgeldverfahren der Eindruck, daß der Richter denkt: “Was will der Betroffene denn überhaupt? Es ist doch nur ein Bußgeldverfahren, da soll er sich nicht so anstellen.“ 

Kürzlich hatte ich ein ähnlich schönes Erlebnis in einer Bußgeldsache. Mit dem Richter war in der Verhandlung, von deren Ausgang für den Mandanten letztlich der Arbeitsplatz abhing, eine rege, sachliche Diskussion entstanden.

Nach einiger Zeit unterbreitete der Richter das folgende Angebot:

„Wissen Sie, man kann in dieser Sache meines Erachtens sowohl einen Freispruch als auch eine Verurteilung rechtlich begründen. Ich habe aber Zweifel, ob ein Freispruch in der nächsten Instanz halten würde. Bei einem solchen Freispruch würde die Staatsanwaltschaft mit Sicherheit Rechtsbeschwerde einlegen. Besteht Einverständnis mit einer Einstellung des Verfahrens?“

Ich bilde mir ein, den Stein gehört zu haben, der vom Herzen des neben mir sitzenden Mandanten gefallen ist. Bei einer Einstellung des Verfahrens erfolgt keine Rechtsbeschwerde und das Verfahren ist zugunsten des Mandanten abgeschlossen.

Also “Ja”, es bestand Einverständnis mit der Einstellung. Der Mandant erhält nun zwar meine Kosten nicht von der Staatskasse ersetzt, aber da die Kosten der Rechtschutzversicherer des Mandanten trägt, war das für den Mandanten kein Wermutstropfen.

RA Müller

h1

Die “Öffentlichkeitsarbeit” der Strafverfolger

März 22, 2011

Manchmal muß sich doch sehr wundern, auf welche rufschädigende Weise strafrechtliche Ermittlungen bisweilen betrieben werden.  So berichtete der Mandant, daß ihm vorgeworfen werde, seinen früheren Arbeitgeber betrogen zu haben. Den Vorwurf wies er entschieden zurück.

Im Rahmen der Akteneinsicht ließ sich dann der Ermittlungsakte entnehmen, daß die Sache bereits weitere Kreise gezogen hatte als dem Mandanten dies bewußt war.

Anstatt nur bei dem früheren Arbeitgeber zu ermitteln, hatte man sich auch gleich an den aktuellen Arbeitgeber des Mandanten gewandt. Von dem wollte man wegen des gegen den Mandanten laufenden Strafverfahrens gerne wissen, ob es – diesen Arbeitnehmer betreffend – (auch) dort zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei.

Konkrete Anhaltspunkte, die auf Straftaten gegenüber dem neuen Arbeitgeber hindeuteten, gab es nach der Ermittlungsakte nicht. Aber man kann den ja mal anschreiben. Schadet schließlich nicht. Irgend etwas wird der Beschuldigte schon ausgefressen haben.

Vielleicht sollen als nächstes Handzettel in der Nachbarschaft verteilt werden?

RA Müller

h1

Ortstermine – Wenn das Gericht selbst nach dem Recht(en) sieht

März 21, 2011

Ortstermine sind wohl etwas aus der Mode gekommen. Nach Berichten von Kollegen war es früher regelmäßig der Fall, daß Richter Ortstermine anberaumten, um sich im Beisein der Parteien den Unfallort oder auch den Quell der nachbarlichen Auseinandersetzung selbst zu besehen.

Schade eigentlich, daß das heutzutage so selten stattfindet. So sind es vornehmlich Richter, die sich bereits dem Ruhestand nähern, die noch mit einer gewissen Häufigkeit Ortstermine ansetzen.

Auf den ersten Blick sind Ortstermine lästig. Anstatt bei Gericht, wo es nicht nur warm und trocken ist, sondern wo man eventuell auch noch andere Termine hat, trifft man sich irgendwo in der Walachei und besieht sich die Landschaft.

Tatsächlich ist es aber so, daß sich der Richter bei Ortsterminen häufig ein deutlich besseres Bild machen kann als es Lichtbilder vermitteln könnten. Auch Zeugen können anschaulicher erklären, wo welches Fahrzeug wie gefahren ist. Erst kürzlich führte ein Ortstermin dazu, daß dem Beklagtenvertreter aufging, welch einen Unfug ihm sein eigener Mandant zu dem Unfallhergang erzählt hatte. (Das erklärte dann auch den völlig verwirrenden Vortrag, den er hierzu bislang erbracht hatte.)

In Nachbarschaftssachen führen Ortstermien überdies – jedenfalls nach meiner Wahrnehmung – zu einer höheren Vergleichsbereitschaft, dürften also auch dem künftigen Rechtsfrieden dienlich sein.

Ein Hoch auf Ortstermine :)

RA Müller

h1

In den Mund gelegt…

März 18, 2011

Eine Zeugin schilderte in einem Strafverfahren in zwar emotional-aufgewühlter Stimmung aber in der Wortwahl doch sachlicher Art und Weise das Verhalten des mit ihr befreundeten Angeklagten. Von einer solchen Sachlichkeit schien der Staatsanwalt nicht viel zu halten, so daß er nachhakte:

 „Was haben Sie da von dem Angeklagten gedacht? Vielleicht daß er – um ihren Sprachgebrauch zu benutzen – ein Arsch ist?“

Die Zeugin hatte solche Begriffe in der Verhandlung nicht in den Mund genommen, aber schön zu sehen, was für einen Sprachgebrauch der Staatsanwalt der Zeugin unterstellt und wie er sich zeitgleich von diesen Worten distanzieren oder dieses zumindest zum Ausdruck bringen möchte.

Ich konnte mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es nicht die Zeugin sondern vielmehr der Staatsanwalt war, der dieses Bild von dem Angeklagten hatte.

RA Müller

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.

Join 45 other followers