Kürzlich wurde von einigen Kollegen darüber gebloggt, inwieweit der Rechtssuchende auf richterlichen Rat vertrauen darf und welche Folgen eine fehlerhafte Beratung haben kann. So wird bei versäumter Frist mal Wiedereinsetzung gewährt (siehe hier und hier) oder auch mal abgelehnt (siehe hier), wenn man etwa im Arbeitsrecht einen Zivilrichter fragt.
Fragwürdiger Rechtsrat kann dabei auch von anderer offizieller Stelle kommen:
Ein Mandant von mir befuhr eine Autobahn. Im Bereich einer Ausfahrt unternahm er einen Spurwechsel, konnte diesen aber wegen stockenden Verkehrs nicht vollenden und lenkte zurück auf die ursprüngliche Fahrspur, die er noch nicht vollends verlassen hatte. Ein anderer Verkehrsteilnehmer, der wohl damit gerechnet hatte, daß die Fahrspur alsbald frei sein würde, mußte ausweichen und kollidierte mit einem weiteren Fahrzeug.
Die Kollision hatte mein Mandant zwar gehört, diese aber nicht auf sein Fahrverhalten bezogen, so daß er seine Fahrt dann über die Ausfahrt fortsetzte. Einige Zeit später kamen den Mitinsassen indes Zweifel, ob man nicht doch hätte anhalten müssen. Ob der Vorfall doch etwas mit dem beabsichtigten Spurwechsel zu tun hatte? Man entschloß sich, umgehend über den Notruf die Polizei anzurufen und zu fragen, wie man sich nun verhalten müsse.
Die Reaktion des Angerufenen war ganz unaufgeregt: Es reiche, wenn mein Mandant die Fahrt an seinen Heimatort fortsetze und dort der Polizei Nachricht gebe. Das müsse auch nicht mehr heute geschehen.
Hierzu kam es dann nicht mehr, da der Unfallgegner die Polizei gerufen hatte, die meinen Mandanten dann aus dem Verkehr zog, bevor er überhaupt zuhause ankam.
Es folgte, was folgen mußte: Ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurde eingeleitet. Es drohte die Entziehung der Fahrerlaubnis. Vorteil des Mandanten: Notrufe werden aufgezeichnet, so daß die Gesprächsaufzeichnung beigezogen werden konnte. Nach deren Sichtung wurde das Verfahren eingestellt.
Man mag sich indes fragen, ob das ohne die Gesprächsaufzeichnung auch so schnell erfolgt wäre.
RA Müller