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Was auch immer es war: Bezahlen Sie es endlich!

August 9, 2011

Kurios: Die Mandantin erhielt Post von einem Inkassounternehmen. Hintergrund sollte eine Bestellung bei einem großen Versandhaus sein. Der Warenwert habe 5,99 € betragen. Durch Mahnkosten sowie die Inkassotätigkeit belaufe sich die Forderung mittlerweile auf fast 50,- €.

Die Mandantin erinnerte sich allerdings an keine solche Bestellung, wandte sich an das Inkassounternehmen und bat um Erläuterung. Stattdessen erhielt die Mandantin die nächste Mahnung mit der Ankündigung, bei weiterer Zahlungsverweigerung das gerichtliche Mahnverfahren betreiben zu werden.

Auf ein entsprechendes Anwaltsschreiben ging das Inkassounternehmen dann doch noch auf den Einwand, eine solche Bestellung habe es nicht gegeben, ein:

Auch nach intensiver Recherche sei das Versandhaus nicht mehr in der Lage festzustellen, um was für eine Warenlieferung es sich vorliegend gehandelt habe. Wegen der enstandenen Kosten sei man nicht vergleichsbereit und bestehe auf der Zahlung des gesamten Betrages innerhalb der nächsten zehn Tage. 

Nicht vergleichsbereit? Hervorragend, das ist die Mandantin nach dieser Antwort nämlich auch nicht   :)

RA Müller

11 Kommentare

  1. Ein sehenswerter Seitfallzieher aus 40 m ins eigene Tor.


  2. Also den Auftritt vor Gericht würde ich gerne als Mittschnitt haben.


  3. [...] Vorsicht vor diesen Online-Shops Was auch immer es war: Bezahlen Sie es endlich! August 9, 2011 [...]


  4. Köstlich! Da ist man glatt versucht zu hoffen, dass die ihre Forderung weitertreiben, damit der Spaß noch etwas weitergeht.

    Ich nehme an, bei so einer Sachlage kann man auch so einen Rechtsstreit mit so kleinem Streitwert kostendeckend führen, oder?


    • Irgendwie habe ich Zweifel, daß die mir die Freude machen, das vor Gericht zu bringen *g*


      • Möchte die Mandantin denn nicht eine negative Feststellungsklage erheben?


        • Die Mandantin zieht die zu erwartende Ruhe einem Klageverfahren, bei dem sie zudem GK vorstrecken müßte, eindeutig vor.


  5. wieso ist das denn ein eigentor für das inkassounternehmen?


    • In einem Klageverfahren würde das Inkassobüro bzw. das Versandhaus dem Gericht darlegen müssen, was wann durch wen bestellt únd geliefert worden ist. Ersichtlich ist das nicht (mehr?) möglich.


  6. aber die haben doch einen vollstreckungsbescheid in der hand, und das ist doch ein vollstreckbarer titel, unabhängig davon, woraus dieser titel resultiert.

    kommt es dann überhaupt noch darauf an, wie es zu diesem vollstreckungsbescheid gekommen ist?

    ist es jetzt nicht präkludiert zu sagen, ja aber ich hab da bei denen nie etwas bestellt.

    ???


    • Vollstreckungsbescheid? Nein, das ist alles noch vorgerichtlich gewesen.



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