Archiv für September 2011

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Kleiner Fehler, große Wirkung

September 30, 2011

Nach einem Verkehrsunfall hatte ich für die Mandantin den ihr entstandenen Sachschaden eingeklagt. Beide Parteien hatten sich darauf berufen, bei “Grün” auf die Kreuzung gefahren zu sein, so daß der jeweils andere “Rot” gehabt haben müsse. 

Ein unabhängiger Zeuge hatte der Polizei gegenüber zugunsten meiner Mandantin ausgesagt.  Die Polizei hatte dann jedoch im Abschlußvermerk die Beteiligten vertauscht und versehentlich meiner Mandantin die Rotlichtüberschreitung zugeordnet. Das kann ja mal passieren. Aus der Akte ergab sich das Versehen auch ohne weiteres.

Aber: Kleiner Fehler – große Wirkung.

Der Versicherer zeigte sich nämlich ausgesprochen stur und verwies konsequent auf den Abschlußvermerk, ohne die – aus meiner Sicht offensichtliche – Vertauschung der Beteiligten auch nur eines Kommentars zu würdigen. Manchmal sieht man wohl nur das, was man gerne sehen möchte. Die Klage hatte er sich jedenfalls redlich verdient.

Im Klageverfahren erging nun kürzlich nach durchgeführter Beweisaufnahme das Urteil. Während ich noch auf die Zustellung des mir noch unbekannten Urteils warte, geht hier bereits der von der Gegenseite incl. Zinsen gezahlte Urteilsbetrag ein. Das ist auch eine Art zu erfahren, daß man das Verfahren gewonnen hat ;)

RA Müller

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“Anmache wider Willen” strafbar?

September 29, 2011

Es gibt Anklageschriften, bei denen man sich fragt, ob der Verfasser diese tatsächlich ernst meint.

Der Beschuldigte war auf der Suche nach einer Beziehung zu einer Person des anderen Geschlechts, hatte dabei allerdings einen fragwürdigen Ansatz gewählt. So sprach er auf offener Straße Frauen an und fragte sie, ob sie “unverheiratet” bzw. “allein” sind. Bejahte die Frau dies, folgten eindeutige Angebote, die Zeit der Einsamkeit doch zu beenden und sich auf ihn einzulassen.

Wenig überraschend hatte der Beschuldigte, der zudem nicht eben als Adonis zu bezeichnen war, mit diesem Vorgehen wenig Erfolg.

In einem solchen Fall hatte der Beschuldigte nun eine Frau gefragt, „ob sie es nicht einmal mit ihm versuchen wollte“ (O-Ton Strafbefehl). Bereits dieses Ansinnen wurde dem Beschuldigten als strafbare Beleidigung ausgelegt.

Das wiederum ist durchaus überraschend, hatte sich doch das OLG Oldenburg im letzten Jahr bereits mehrfach mit ähnlichen Sachverhalten befassen dürfen und dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Äußerungen nur dann eine Beleidigung darstellen, wenn sie nach ihrem objektiven Sinngehalt dem Angesprochenen eine negative Qualität zusprechen. Bei sexualbezogenen Äußerungen müsse eine Einschätzung der Minderwertigkeit im Sinne eines Mangels an Ehre zum Ausdruck kommen.

Das OLG Oldenburg hatte dieses im Beschluß vom 06.01.2011 (1 Ss 204/10) geradezu lehrbuchartig durchgeprüft. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt hatte der Angeklagte der angesprochenen Person bei zwei Gelegenheiten Geld für sexuelle Dienstleistungen angeboten und hierdurch zum Ausdruck gebracht, sie wie eine Prostituierte zu behandeln (siehe den Beschluß hier, den LawBlog-Beitrag dazu hier und die umfassende Darstellung im Beck-Blog hier). Darin hatte das Gericht eine strafbare Herabsetzung der angesprochenen Person gesehen.

Das OLG hat sich dabei mit einer früheren Entscheidung (15.03.2010 – 1 Ss 23/10), die in der Öffentlichkeit auf wenig Verständnis stieß (siehe etwa hier)  auseinandergesetzt, in welcher der Angeklagte eine Jugendliche gegen ihren Willen im Halsbereich geküßt und an Hals und Ohr geleckt hatte. Dieses stellt nach Auffassung des OLG keine Beleidigung dar. Der Straftatbestand der Beleidigung stelle nämlich nicht jede Übergriffigkeit oder Belästigung unter Strafe, auch wenn diese im Einzelfall grob und abstoßend sein mag.

Wirft man also in dem aktuellen Sachverhalt dem Beschuldigten vor, durch seine “Anmache” sein Gegenüber beleidigt zu haben, so müßte der Beschuldigte sich selbst derart negative Qualitäten zugeschrieben haben, daß auch aus seiner Sicht für sein Gegenüber der Gedanke, sich mit ihm einzulassen, geradezu ehrverletzend bzw. herabwürdigend war. Man wirft ihm quasi vor, daß es für jeden offensichtlich war, daß sich die Angesprochene mit “so einem” nicht einlassen würde.

Dem Beschuldigten eine solche Selbstwahrnehmung zu unterstellen ist nicht nur ausgesprochen fragwürdig, sondern dürfte auch in deutlichem Widerspruch zu dem Bild stehen, daß der Beschuldigte von sich selbst hat.

Da mag man sich fast fragen, ob es ehrverletzend ist, dem Beschuldigten sein Verhalten als Beleidigung vorzuhalten…

RA Müller 

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Das Benzin hat keinen Schaden genommen

September 28, 2011

Unter welchen Umständen hat eigentlich der Haftpflichtversicherer nach einem Totalschaden den Benzinrest im Fahrzeug des Geschädigten zu ersetzen?

In einem jüngst hier eingegangenen Schreiben verweist (wieder einmal) ein Haftpflichtversicherer darauf, daß eine Ersatzpflicht ausscheide. Das Benzin sei schließlich unbeschädigt.

Mit der Auffassung dürfte der Versicherer allein auf weiter Flur stehen. Verschiedene Gerichte haben bereits entschieden, daß auch der Benzinrest grundsätzlich erstattungsfähig ist (LG Regensburg, NJW-RR 2004, 1474), zumal Gutachter diesen bei der Ermittlung des Restwertes regelmäßig nicht berücksichtigen und der Benzinrest dem Eigentümer durch den Totalschaden, welchem in der Regel die Veräußerung des Kfz zu dem vom Gutachter ermittelten Restwert folgt, effektiv entzogen wird.

Man mag sich allenfalls fragen, ob es dem Geschädigten zumutbar ist, den Benzinrest abpumpen und umfüllen zu lassen, welches sich im Einzelfall mit guten Argumenten verneinen lassen wird (vgl. etwa das Urteil des AG Duisburg v. 04.08.2010 – 50 C 2475/09 hier oder hier im Schadenfixblog sowie das Urteil des AG Charlottenburg, zfs 1989, 80).

Man sollte sich dann allerdings schon die Mühe machen darzulegen, welche Menge Benzin ungefähr im Tank verblieben war, um dem Gericht überhaupt die Möglichkeit zu eröffnen, den Schaden zu schätzen (vgl. hierzu das Urteil des AG Landau in der Pfalz v. 26.08.2011 – 4 C 236/11).

RA Müller

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So haben wir nicht gewettet!

September 27, 2011

Der Gegner, ein Steuerberater, weigerte sich standhaft, meinem Mandanten gehörende Unterlagen herauszugeben. Meinem Mandanten hielt er entgegen, daß er die Unterlagen eher verbrennen als sie an ihn herausgeben werde.

Ein anwaltliches Aufforderungsschreiben ließ er unbeantwortet. Also erhob ich Herausgabeklage.

Auf den Erhalt der Klage hin kehrte dann zumindest ansatzweise Einsicht ein und mein Mandant erhielt seine Unterlagen vollständig zurück. An das Gericht schrieb der Gegner allerdings, daß das Gericht meinem Mandanten die Kosten auferlegen möge, welches er mit den schönen Worten begründete:

“Die Begründung der Klage entsprach nicht den Vereinbarungen.”

Was auch immer der Gegner damit meint, das wird wohl sein Geheimnis bleiben und ihm die Kostentragung nicht ersparen…

RA Müller

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Wenn Nachbarn sich so richtig gern haben

September 23, 2011

Die Parteien sind Nachbarn. Zahlreich sind die Meinungsverschiedenheiten, die das nachbarliche Verhältnis in der Vergangenheit trübten.

Nun begehrte der Gegner Schadensersatz von meinem Mandanten und hatte mit der Geltendmachung einen Anwalt beauftragt. Die Schadenshöhe war jedoch in keinem einzigen Punkt nachvollziehbar dargestellt und beruhte weitestgehend auf Schätzungen.

Auf meinen entsprechenden Einwand und die Aufforderung, den Schaden doch einmal konkret zu belegen, erwiderte der gegnerische Kollege nun, daß der Schadensersatz eigentlich “zweitrangig” sei, um dann mit keinem weiteren Wort auf die Bezifferung des Schadens einzugehen. Man mag sich fragen, ob überhaupt ein bezifferbarer Schaden entstanden ist.

Aber wenn Nachbarn sich so richtig gern haben, findet sich da schnell ein neuer Quell der Unzufriedenheit. Entsprechend hat der Kollege in seinem Schreiben dann auch gleich neue Fragen aufgeworfen, die aus Sicht seines Mandanten dringend einer Beantwortung bedürfen…

RA Müller

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Beschrankt oder beschränkt?

September 22, 2011

Ein ungewöhnliches Geschehen im Straßenverkehr: Der Mandant fährt in eine öffentliche Tiefgarage, die Schranke öffnet sich … und kracht dann unvermittelt auf die Motorhaube seines Fahrzeuges, wo sie eine deutliche Delle hinterläßt.

Die Videoaufzeichnung bringt Aufklärung: Der Verkehrsteilnehmer, der die Schranke in einigem Abstand vor dem Mandanten passiert hatte, hatte es vollbracht, nach dem Passieren der Schranke sein Fahrzeug zurückzusetzen und hierbei die Schranke zu beschädigen, so daß sie dann nächster Benutzung nicht allzu lange oben blieb.

Glücklicherweise war die Videoaufzeichnung deutlich genug, um das Kennzeichen des Verursachers erkennen zu können. Dessen Haftpflichtversicherer war alerdings nicht eben begeistert, für den Schaden am Fahrzeug des Mandanten haftbar gemacht zu werden. So verwies man kurzerhand darauf, daß die Schranke wohl schon zuvor defekt gewesen sei. Eine Schadensverursachung durch das versicherte Fahrzeug sei nicht festzustellen.

Ein solches Maß an Scheuklappen-Mentalität wollte ich nicht mit weiterer Korrespondenz würdigen und fertigte daher die Klageschrift. Noch bevor ich die Klage einreichen konnte und ohne dieses zu erläutern, überwies der Haftpflichtversicherer dann allerdings den vollständigen Schadensbetrag.

Ob dem Sachbearbeiter (berechtigte) Zweifel an seiner Argumentation gekommen waren? Oder hat man dort einen “sechsten Sinn” für drohende Klageverfahren?

RA Müller

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Mandantentyp: “Sie machen das schon”

September 21, 2011

Ein gutes Mandatsverhältnis erkennt man (auch) daran, daß Rechtsanwalt und Mandant Hand in Hand an der Sache arbeiten, um sie zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen.

Eher unerfreulich sind daher Mandate, in denen den Mandanten die Sache so unangenehm oder lästig ist, daß sie nach Beauftragung des Anwaltes jegliche Mitarbeit einstellen.

Vor einiger Zeit benötigte ich in einem Verfahren dringend Unterlagen von meinem Mandanten, um diese bei Gericht einzureichen. Bei der Mandatserteilung hatte mir der Mandant noch versichert, daß er diese umgehend nachreichen werde. Jetzt wurde die Sache allmählich eilig. Telefonisch war der Mandant nicht zu erreichen. Auf die schriftliche Anfrage teilte mir der Mandant dann mit: „Dazu komme ich derzeit leider nicht. Sie machen das schon.

Aha. Also schnitze ich mir die Unterlagen jetzt aus den Rippen?

So sollte der Ablauf eines Mandates nicht aussehen.

Der Anwalt fertigt die Schreiben bzw. Schriftsätze, lenkt das Verfahren in die geeigneten Bahnen und kann auf rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten hinweisen. Er sollte dem Mandanten auch mitteilen, auf welche Tatsachen es in einem Rechtsstreit ankommt, und seinen Vortrag so gestalten, daß dieser den Leser überzeugt.

Wenn es jedoch um Tatsachen-Fragen (Erklärungen des Verkäufers vor dem Kauf, Ablauf einer Schlägerei etc.) oder um die Vorlage von Unterlagen (Kaufvertrag etc.) geht, so ist der Anwalt regelmäßig auf die Mitarbeit seines Mandanten angewiesen.

[siehe auch: Mandantentyp - Der Romancier]

RA Müller

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Szenen aus dem Gerichtssaal XV – Gericht knackt Handy

September 20, 2011

Das erlebt man auch nicht alle Tage: Der Angeklagte hatte (unstreitig) mit seinem Mobiltelefon ein Video angefertigt. Das Video sollte nun im Gerichtssaal in Augenschein genommen werden.

Die Richterin teilte leicht konsterniert mit, daß die gerichtseigenen PCs (wieder einmal) nicht in der Lage seien, das Video abzuspielen, so daß sie auf das sichergestellte Mobiltelefon des Angeklagten zurückgegriffen habe. Das sei zwar mit einem Paßwort gesichert gewesen, aber das habe sie kurzerhand geknackt. Sie habe einfach einmal das Geburtsjahr des Angeklagten eingegeben und - voilà – schon sei sie “drin” gewesen.

Eine “kreative” Vorgehensweise des Gerichts, die wieder einmal verdeutlicht, daß man sich bei seinen Paßwörtern schon etwas mehr “Mühe” geben sollte.

Hätte man den Angeklagten gefragt, hätte er in diesem Fall sein Paßwort übrigens auch selbst bekannt gegeben ;)

RA Müller

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Wenn ein Vergleich (noch) besser als ein Urteil ist

September 19, 2011

Der Mandant hatte einen gebrauchten Kfz-Motor für 1.200,- € erworben. Nach einem Jahr zeigte sich, daß dieser – bereits zum Zeitpunkt der Übergabe – mit erheblichen Mängeln behaftet war. Da die Gegenseite eine außergerichtliche Einigung verweigerte, habe ich (unter Berücksichtigung eines Abzuges von pauschal 200,- € für das Jahr der Ingebrauchnahme) 1.000,- € Zug um Zug gegen Rückgabe des Motors eingeklagt.

Nach langem Lamentieren erklärte sich die Gegenseite dann bereit, im Vergleichswege 650,- € zu zahlen, wobei der Motor dann allerdings bei dem Mandanten verbleibt. Den Motor kann der Mandant trotz der Mängel noch für 600,- € verkaufen, so daß er mit dem Vergleich faktisch sogar einen Gewinn gemacht hat.

Und nein, die Verfahrenskosten muß der Mandant nicht tragen :)

Das nenne ich mal einen tauglichen Vergleich!

RA Müller

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Richterlicher Bluff?

September 16, 2011

Eine Baurechtssache. Umfangreich. Die Kläger (vertreten durch uns) legen ein sehr detailliertes, umfangreiches Privatgutachten vor. Der Inhalt wird vorgetragen und unter anderem unter Beweis sachverständiges Zeugnis der Gutachterin gestellt.

1. Akt: Das Gericht lädt – und zwar insbesondere auch die Gutachterin als Zeugin.

2. Akt: Die Gutachterin regt sich schriftlich und telefonisch gegenüber dem Gericht darüber auf, dass sie als Zeugin (und nicht als Sachverständige) gehört werden soll. Schriftwechsel, Gespräche… Hintergrund: Die damit im Zusammenhang stehende Aufwandsentschädigung, die (pauschal) für Zeugen vergleichsweise mickrig ist.

3. Mündliche Verhandlung. Laaange Einführung in den Sach- und Streitstand. Die Richterin will den Beklagten überzeugen, hier doch einen Vergleich zu schließen. Dort Uneinsichtigkeit. Und kein Vergleichsangebot. Dann die Richterin: “Tja, es ist jetzt ja nicht sehr sinnvoll, die [sachverständige] Zeugin zu vernehmen. Vorher müssten wir wohl ein gerichtliches Gutachten einholen… Das wird jetzt unangenehm.”

Die Zeugin wird herein gebeten.

“Wir haben gerade festgestellt, dass wir sie jetzt doch nicht vernehmen können, das bleibt aber vorbehalten.”

Die Zeugin – unter dem Arm ihr Gutachten, in das sie sich aufgrund des Zeitablaufes zuvor noch einige Stunden (!) eingearbeitet hatte – schluckt, bekommt sich aber wieder in die Gewalt und erhält den Schein zwecks Zeugenentschädigung.

Und warum wurde die Zeugin überhaupt geladen? My Guess: Um UNS vergleichsbereit zu stimmen. Das war aber hinfällig, nachdem die Gegenseite schon nein gesagt hatte. Bluffende Richterin?

RA Klenner

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