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Anzeigeerstatter lügen nicht – Wirklich!

Januar 5, 2012

Kürzlich hatte ich von einem Strafverfahren berichtet, bei welchem die Anklage auf tönernen Füßen stand. Sie beruhte allein auf der Aussage der Anzeigeerstatterin, nachdem die Staatsanwaltschaft trotz erheblicher Widersprüche in der Aussage keinen Grund sah, ihr nicht zu folgen. Es sei kein Grund ersichtlich, aus dem heraus die Anzeigeerstatterin sich unwahr geäußert haben sollte. Das Verfahren endete – nicht ganz überraschend – mit einem Freispruch.

Nun liegt mir ein Strafverfahren vor, in welchem die Anklage erneut maßgeblich auf der wackeligen Aussage des Anzeigeerstatters beruht, der die Staatsanwaltschaft ersichtlich trotz aller Widersprüche Glauben schenkt.

Der Anzeigeerstatter (A) ist beraubt worden. Drei Gegenstände seien ihm unter erheblicher Gewaltanwendung durch den Beschuldigten weggenommen worden.

Das hat (A) zumindest dem Beschuldigten im Beisein von Zeugen vorgeworfen.

Der Polizei schildert (A), daß ihm nur zwei Gegenstände  weggenommen worden sind. Das mit dem dritten Gegenstand stimme nicht. Das habe er „nur so“ gesagt.

Im Laufe des Ermittlungsverfahrens räumt der Anzeigeerstatter dann ein, daß er einen der beiden “entwendeten” Gegenstände dem Beschuldigten bereits deutlich vor der angeblichen Tat freiwillig gegeben hatte, auch wenn er dieses später bereute.

Zeugen, die gesehen haben, daß der Beschuldigte den übrig bleibenden Gegenstand an sich genommen hat, gibt es keine. Gefunden worden ist der Gegenstand bei ihm auch nicht.

Das ändert aber nichts daran, daß die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten nun wegen Raubes angeklagt hat. Warum hätte der Anzeigeerstatter auch (schon wieder) die Unwahrheit sagen sollen?

RA Müller

5 Kommentare

  1. Ich hoffe, diese Rechtsauffassung setzt sich bei der Staatsanwaltschaft nicht allgemein durch. Sonst würde es in Zukunft genügen, jemanden zu beschuldigen.
    Das gab es schon mal… …als Hexen verbrannt wurden. ;-)
    ————
    Und, wie ging es aus?


  2. Was wurde nun geraubt??


    • Nach neuesten Informationen: Gar nichts. Aber warten wir mal die Hauptverhandlung ab. Ich werde zu gegebener Zeit berichten.


  3. Wir sind gespannt…
    … nun wollen wir (ich) es wissen!



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