
Null Bock
Januar 23, 2012Die Mandanten erheben Ansprüche gegen den anwaltlich vertretenen Gegner. Also habe ich den Gegner über dessen Rechtsanwalt aufgefordert, die Ansprüche zu erfüllen.
Nun rief in meiner Abwesenheit der gegnerische Kollege an und ließ mir ausrichten, daß er seine Mandanten dazu bewegen werde, den Ansprüchen meiner Mandanten nachzukommen. Er habe
“keinen Bock, in dieser Sache ein Klageverfahren zu führen”.
Ob das ganz vielleicht damit im Zusammenhang steht, daß seine Mandanten dieses Verfahren verlieren würden?
RA Müller
ein weiser Mann;)
Gut, die Formulierung “keinen Bock” ist vielleicht nicht gerade passend, aber dass ein RA seinen Mandanten von einer Klage abrät (bzw. empfiehlt, die Forderung ohne Verfahren anzuerkennen), wenn er keine Aussicht auf Erfolg sieht, halte ich für ehrenhaft.
Sollte das nicht sogar selbstverständlich sein? Ich finde nicht, daß jemand, der seine beruflichen Verpflichtungen erfüllt, deswegen gleich ehrenhaft handelt.
Ja, natürlich. “Ehrenhaft” ist wohl etwas übertrieben.
Natürlich erwarte ich von meinem Anwalt eine sachdienliche Beratung.
Herrliche Wortwahl ^^