Es geht um eine Verkehrsunfallsache.
Nichts Großes, relativ geringer Schaden.
Der Mandat hatte selbständig ein Gutachten eingeholt, der Gutachter hatte einen Reparaturaufwand um die 1.100 € ermittelt.
Die Haftpflicht fängt an, den Schaden klein zu rechnen – so weit, so unspektakulär.
Der erste Hammer: Das Kleinrechnen führt zu einem Schaden unter 700,00 €, die Haftpflicht streicht zusätzlich die Kosten des Gutachters. Begründung: Bagatellschaden.
Nun ist es aber so, dass die Kosten eines Gutachters trotzdem zu ersetzen sind, wenn ein Laie nicht erkennen kann, ob ein Bagatellschaden vorliegt. Hier hatte sogar der Gutachter einen höheren (= Nicht-Bagatell-) Schaden ermittelt – wie also hätte ein Laie da von einem Bagatellschaden ausgehen können?
Ich schreibe das der Haftpflicht, schön gespickt mit Rechtsprechungsnachweisen. Reaktion: Die weitere Regulierung wird ohne weitere Begründung abgelehnt.
Also empfehle ich dem Mandanten die Erhebung der Klage. Erstaunlicherweise bleibt zunächst eine Reaktion aus, dann ein Schreiben des Mandanten: “Sie können die Sache abschließen.”
Also nochmal den Mandanten angeschrieben, darauf hingewiesen dass ich hier sehr gute Erfolgsaussichten sehe und darum gebeten mich nochmal anzurufen.
Das geschah dann heute. Und hier der zweite Hammer: Der Mandant ruft an, druckst erstmal rum, erklärt dann aber was los ist: “Ich hab nochmal bei der Haftpflicht angerufen und etwa eine halbe Stunde mit denen verhandelt. Am Ende haben die mir dann zugesichert, den auf die Sachverständigengebühren entfallenden Betrag “ausnahmsweise” zu regulieren – Bedingung ist allerdings, dass ich das Mandat bei Ihnen beende und Sie dieses der Haftpflicht anzeigen”.
Ich habe dann noch mit Engelszungen auf den Mandanten eingeredet – vergeblich. Die neue Rechtschutzversicherung besteht erst kurz, er will sie noch nicht in Anspruch nehmen. Auch der Hinweis darauf, dass es hinsichtlich der weiteren gestrichenen Kosten auch nicht so schlecht aussieht, vermag ihn nicht umzustimmen.
Aber warte nur, lieber Sachbearbeiter: Wenn Du – ja Du persönlich – mich auch nur einmal um eine Klagerücknahme zur Kostenoptimierung hinsichtlich der Gerichtskosten bitten wirst; nein, ich glaube nicht, dass ich das meinem Mandaten empfehlen kann (entsprechende Erfolgsaussichten vorausgesetzt natürlich). Und bei Deinem Regulierungsverhalten wissen wir beide, dass diese Situation nicht nur einmal vorkommen wird…
An die Kollegen: Hat jemand einen Vorschlag, wie man – ohne Verletzung der Schweigepflicht – dieses Verhalten des Haftpflichtversicherers in irgendeiner Weise sanktionieren könnte?
RA Klenner
