Eine Schutzschrift zur rechten Zeit…
April 28, 2010Ich beantrage eine einstweilige Verfügung die auch antragsgemäß erlassen wird.
Da sich die gegnerischen Anwälte zwar in der Angelegenheit außergerichtlich aber noch nicht gerichtlich legitimiert hatten, veranlasse ich Zustellung der einstweiligen Verfügung direkt bei den Gegnern und parallel Zustellung Anwalt zu Anwalt einer beglaubigten Abschrift der Verfügung an die gegnerischen Anwälte. Da die Sache eilig war und nicht ganz sicher war, ob Zustellung vor dem befürchteten Termin erfolgen konnte, wurde vorab per Fax der Beschluss den Gegnervertretern zur Kenntnisnahme übersandt.
Das war letzte Woche Dienstag, etwa 13:00 Uhr.
Heute wird vom zuständigen Amtsgericht Schutzschrift der Gegenseite lediglich zur Kenntnisnahme übersandt.
Beim Amtsgericht eingegangen letzte Woche Dienstag, etwa 14:00 Uhr. Schmutzig…
Der Sinn eines derartigen Vorgehens erschließt sich mir ehrlich gesagt nicht – soll hier ein Anwaltsverschulden vertuscht werden?
Vielleicht war es ja ganz unspektakulär und die Einreichung der Schutzschrift hat sich mit der Zustellung der e.V. überschnitten.
von BV April 29, 2010 at 07:13Nana – unsere Nachricht ging ja eine Stunde vor dem Absenden auf dem selben Faxgerät ein.
von Anonymous April 29, 2010 at 07:41