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Wortgewaltig

Juni 27, 2011

Juristen zeichnen sich bedauerlicherweise nicht gerade dadurch aus, sich um eine für alle auf Anhieb verständliche Sprache zu bemühen, und sind vielmehr für Begriffe wie

Drittschadenliquidation

oder Gesetzesbezeichnungen wie etwa das

Adoptionsübereinkommensausführungsgesetz

verantwortlich. Gelegentlich schaffen es Juristen indes auch, sich gegenseitig zu verwirren, indem sie neue Wortschöpfungen aus dem Ärmel schütteln und in den Raum beziehungsweise dem Gegner an den Kopf werfen. So teilte ein gegnerischer Kollege in einem Schriftsatz mit, daß er für seine Mandantin

Entfernenwirkungsschockschaden

geltend macht. Zumindest läßt sich erraten, was der Kollege damit meint. „Schockschaden“ als solcher ist in der Juristerei auch durchaus bekannt.

Ob der Kollege noch Buchstaben übrig hatte, die er los werden wollte? 😉

RA Müller

4 Kommentare

  1. Das „Entfernen“ am Anfang stört doch ziemlich und passt überhaupt nicht und verhindert erfolgreich das Erraten des Wortsinns. Selbst für einen Juristen eine ziemlich dämliche Wortschöpfung. Einen „Entfernungswirkungsschockschaden“ hätte ich noch als die Wirkung des aus einer Entfernung erzielten Schockschadens interpretieren können…


  2. Das erinnert mich an eine Reisesache, in der es um fehlende Yaks bei einer Treckingtour durch Butan ging. Diese Yaks (deutsch: Grunzochsen!) sollten als Tragtiere für das Gepäck dienen.

    Es entstanden im laufe der Schriftsätze Wortschöpfungen von der „Grunzochsenlogistik“ über die „Tragtierlogistik“ bis hin zum „Tragtierdebakel“.

    In der mündlichen Verhandlung eröffnete der Vorsitzende mit den Worten „Ja … es geht da ja irgendwie um Viecher …“


  3. Adoptionsübereinkommensausführungsgesetz – das ist doch für Anfänger!
    Für Fortgeschrittene: Katasterfortschreibungsgebührenwiedereinführunggesetz (KatFGebWEinfG)



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