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Kulanz? Sie kennen wir doch…

August 30, 2013

Der Mandant hatte vor geraumer Zeit unverschuldet einen Verkehrsunfall erlitten. Der Versicherer des Unfallgegners leistete nicht unerhebliche Zahlungen an den Mandanten, die Ärzte, den Rentenversicherer etc. Die Zahlungen beruhten also gerade nicht auf einem Versicherungsvertrag zwischen dem Mandanten und dem Versicherer.

Wie es der Zufall so will, unterhielt indes auch der Mandant bei diesem Versicherer einen Versicherungsvertrag. In diesem Vertragsverhältnis erörterte der Mandant mit dem Versicherer kürzlich, ob dieser aus Kulanz eine Leistung erbringen würde.

Der Versicherer teilte meinem Mandanten hierzu nun schriftlich mit, daß man über eine Kulanzleistung hätte nachdenken können, indes in der Unfallsache hohe Zahlungen geleistet habe, so daß mein Mandant bitte Verständnis dafür haben möge, daß für Kulanz kein Raum sei.

Nun kann sich der Mandant nicht beschweren, wenn der Versicherer nicht kulant ist. Einen Rechtsanspruch auf Kulanz gibt es nicht.

Aber dem Kunden mitzuteilen, daß man sich unter Umständen kulant gezeigt hätte, wenn der Mandant nicht in seiner Unfallsache seinen Unfallgegner und den dahinterstehenden Versicherer in Anspruch genommen hätte, kann man nur als unverschämt bezeichnen.

RA Müller

Ein Kommentar

  1. Moment… Gemeint dürfte doch wohl eher sein, dass der Versicherer meint, der Mandant hätte Geld – warum man bei einem „Reichen“ kulant sein soll, will sich mir auch nicht so recht erschließen.

    Und jetzt bitte nicht darauf abstellen, dass durch die Zahlungen ja nur ein Schaden ausgeglichen wurde…



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