
Kopfzerbrechen
Dezember 3, 2013Das Amtsgericht erwog, zwei zivilrechtliche Verfahren, in denen sich die Klagen unterschiedlicher Kläger gegen dieselben Beklagten richteten, miteinander zu verbinden. Es bat die Parteien um Stellungnahme.
Einer der Klägeranwälte witterte Unheil und hielt mit seiner Meinung nicht hinter dem Berg:
Das Gericht möge doch bitte von einer Verbindung der Verfahren absehen, da diese zu höchst komplizierten Berechnungen bei der Kostenfestsetzung führen könnte, die dem zuständigen Rechtspfleger und den Anwälten nur unnötiges Kopfzerbrechen bereiten würde.
RA Müller
Recht hat er!