In einer Unfallangelegenheit mit einem nicht ganz unerheblichen Sach- und Personenschaden benötige ich Akteneinsicht in die Ermittlungsakte, um für meinen Mandanten dessen Ansprüche durchsetzen zu können. Der Unfall hat sich bereits im Oktober (!) 2018 zugetragen.
Im Dezember ist die Akte laut Polizei an die Staatsanwaltschaft (StA) übersandt worden. Letztere teilte telefonisch im Januar mit, daß die Akte dort noch nicht registriert sei, es aber durchaus einige Wochen dauern könne bis die Akte erfaßt worden sei.
Wiederholte Anfragen in den nächsten Wochen führten leider zu keinem anderen Ergebnis. Die Akte war bei der StA auch weiterhin nicht bekannt. Ich möge mich erneut an die Polizei wenden.
Die Polizei verwies wiederum darauf, die Akte ganz sicher der StA weitergeleitet zu haben. Ich möge bei der StA einen Nachforschungsantrag stellen.
Auch dem kam ich noch nach. Wiederum einige Wochen später erkundigte ich mich nach dem Stand der Nachforschungen, da ich von der StA auf den ANtrag hin keine Rückmeldung erhalten hatte. Wieder stellte die StA fest, daß die Akte dort im System nicht verzeichnet war. Der Nachforschungsantrag? Ja, der liege dann in einer gesonderten Ablage für Posteingänge, die keiner konkreten Akte zugeordnet werden könnten. Man schaue dann in regelmäßigen Abständen nach, ob nunmehr eine Zuordnung möglich sei. Meine erstaunte Nachfrage, ob man denn nicht gedenke, die Polizei zu veranlassen, die Akte soweit möglich zu rekonstruieren, erntete ein sinngemäßes „Nein, das machen wir nicht„. Ich könne mich aber gerne an die Polizei wenden und dort noch einmal nachfragen.
Der zuständige und tatsächlich auch sehr hilfsbereite Polizeibeamte teilte mir mit, daß er selbst bereits auf die Anrufe meiner Kanzlei hin, daß die Akte bei der StA nicht aufgefunden werden könne, eine Rekonstruktion der Akte veranlaßt habe. Die rekonstruierte Akte habe er der Staatsanwaltschaft übersandt. Sie fasse immerhin 60-70 Seiten. Ich solle mich aber nicht zu früh freuen. Diese Akte sei vor mittlerweile vier Wochen an die StA gegangen. Er wisse auch nicht, was er noch tun solle. Er könne sich nur vorstellen, daß die Akten in das Zimmer eines Mitarbeiters der StA gelegt worden seien, der möglicherweise krank/auf Kur o.Ä. sei.
Da die Polizei selbst keine (in Unfallsachen: über den Unfallbericht hinausgehende) Akteneinsicht erteilen darf, verblieb ich mit dem Polizeibeamten so, daß dieser auf ein Fax-Schreiben der StA wartet, wonach er mir die Akte per E.-Mail übersenden darf. Ein erneuter Anruf bei der StA führte schließlich dazu, daß man mich mit einem hilfsbereiten Oberstaatsanwalt verband, der sich nach erstem Bemühen, die verschwundene Akte doch noch selbst aufzuspüren, bereit erklärte, der Polizei das benötigte Fax-Schreiben zu schicken.
Ich zeige mich gespannt, ob die Akte nun tatsächlich noch eintreffen wird.
RA Müller