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Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen

Die Begriffe „Tauschbörsen“, „Filesharing-Netzwerke“ und mittlerweile auch „W-LAN“ sind untrennbar verbunden mit „Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen“. Abmahnungen werden in einer solchen Vielzahl verschickt, daß man sich des Eindrucks nicht erwehren kann, es handele sich um eine Gelddruckmaschemaschine.

Betroffene sind beim Erhalt von Abmahnungen nebst vorformulierten „strafbewehrten Unterlassungserklärungen“ regelmäßig überfordert. Im Internet findet man unzählige Einträge und (mal mehr, mal weniger nützliche) Ratgeber.

Eine anwaltliche Beratung wird regelmäßig folgende Gesichtspunkte abdecken:

– Wie will der Abmahner die behauptete Urheberrechtsverletzung nachweisen? (incl.: Welche Aussagekraft hat das HASH-Wert einer Datei? Welchen Beweiswert hat die Dokumentation des behaupteten Verstoßes? Hätte mich mein Provider über das Auskunftsersuchen informieren müssen?)

– Wie funktioniert eine „Tauschbörse“ bzw. ein „Filesharing-Netzwerk“?

– Besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung?

– Ggf.: Sollte die vorbereitete Unterlassungserklärung abgeändert vor Unterzeichnung werden?

– Wie weitreichend ist die „Haftung“ des Anschlußinhabers? Hier insbesondere:

    – „Haftet“ der Anschlußinhaber auch für minderjährige Kinder?

    – „Haftet“ er auch für das Handeln von Besuchern/Gästen?

    – Müssen die Gebühren der abmahnenden Kanzlei gezahlt werden?

    – Besteht sogar eine Verpflichtung zum Schadenersatz?

    – Wie muß ein Netzwerk im Zweifelsfall gesichert werden? (Wie muß das Paßwort beschaffen sein? Müssen über den Router einzelne Ports gesperrt werden?)

– Wie lassen sich Folgeabmahnungen vermeiden?

– Wie sind die Aussichten in einem gerichtlichen Verfahren? Wo würde das Verfahren geführt werden und welche Kosten wären damit verbunden? Wie läßt sich ein solches Verfahren ggf. vermeiden?

– Sollte bei unberechtigter Nutzung des W-LAN-Anschlusses durch Dritte Strafanzeige erstattet werden?

Im Folgenden finden Sie eine Auswahl aus den Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen, die uns vorgelegen haben. Vorab ist darauf hinzuweisen, daß die beigefügten „strafbewehrten Unterlassungserklärungen“ sich ebenso wie die geforderten Beträge erheblich unterschieden. Häufig waren die Unterlassungserklärungen so formuliert, daß mit Unterzeichnung auch eine Schadensersatzpflicht anerkannt wird. Regelmäßig waren die Forderungen zumindest der Höhe nach in Frage zu stellen.

 

Abmahnungen

 Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für Anis Mohamed Ferchichi

„Alles wird gut“ (auf Bravo Hits 68)

Kanzlei Denecke, von Haxhthausen & Partner für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien GmbH

– „Atzin“ von „Frauenarzt & Manny Marc“

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Herren Bülles und Kindervater

„Michael Mind Project – Feel your Body

Kanzlei Fuhrmann Wallenfels für die Baseprotect UG

– „Crew 7 feat. Young Sixx“ – „Get Down“

 – „Brisby & Jingles“ – „LAmour toujours“

– „Geeno Fabulous feat. Young Sixx“ – „That Girl“

– „Eddy Hardt“ – „Er hat ein Knall“

– „Chico del Mar DJ Base“ – „Kalinka“

– „Splash“ – „Wind him up“

– „Sunrider“ – „Little love“

Kanzlei Kornmeier für die GSDR GmbH

– „I Surrender“ von „The Disco Boys“

– „It No Pretty“ von „Gentleman“

Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller für die BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH

„Feature – F***agent Fash – Der Gnadenlose Schlampentester“ 

Kanzlei Nümann & Lang für die Aergo Trade GmbH

– „Listen to my heart cry“ – Künstlerprojekt Crystal (Dream Dance Vol.57)

Kanzlei Nümann + Lang für die Herren Wolter und Baker

– „Zeigt mir Zehn (Explode 3)“

Kanzlei Nümann + Lang für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH

– „Eiskalt“ von „Culcha Candela“

Kanzlei Nümann + Lang für die Herren David Vogt und Haschim Elobied

„Siggi und Harry“ von „Sido“

– „Geburtstag“ von „Sido“

Kanzlei Nümann + Lang für Matthew Tasa

– „These Walls“ (Dream Dance Vol.57)

Kanzlei Rasch für die Universal Music GmbH

– „Aggro Berlin“ von „Sido

– „Day & Age“ von „The Killers

– „Die Liebe bleibt“ von „Semino Rossi

– „Die Suche geht weiter“ von „Rosenstolz

– „Die Suche geht weiter – Live“ von „Rosenstolz

– „Fler“ von „Fler

– „Give me Fire“ von „Mando Diao

– „Good Girl gone bad“ von „Rihanna

– „Große Freiheit“ von „Unheilig

„Humanoid“ von „Tokio Hotel“

– „Immer Da Wo Du Bist Bin Ich Nie“ von „Element of Crime“

– „In A Perfect World“ von „Keri Hilson“

– „In dieser Stadt“ von „Christina Stürmer

– „Invaders must die“ von „The Prodigy

– „MTV Unplugged in New York“ der „Sportfreunde Stiller“

– „No line on the horizon“ von „U2“

– „Rated R“ von „Rihanna“

– „Reamonn“ von „Reamonn“

– „Schall und Wahn“ von „Tocotronic“

– „The color of snow“ von „Polarkreis 18“

– „The Fame“ von „Lady Gaga“

– „The Fame Monster“ von „Lady Gaga“

– „Vom Selben Stern“ von „Jan Delay“

– „Vom Selben Stern“ von „Ich+Ich“

– „Zweiohrkücken“ (Soundtrack; diverse Künstler)

Rechtsanwälte .rka (Reichelt Klute Aßmann) für die Koch Media GmbH

„F1 2010“

Kanzlei Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH

– „Run for her Life“

Kanzlei Sasse & Partner für die Senator Film Verleih GmbH

„Splice“

Kanzlei Schutt + Waetke für dtp entertainment

– „Drakensang – Am Fluß der Zeit“

Kanzlei U+C Rechtsanwälte für die DigiProtect GmbH

– „The Big Lebowski – XXX Parody“

Kanzlei U+C Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH

– „Prison Break – The Conspiracy“

Kanzlei U+C Rechtsanwälte für die Magma Film GmbH

„Strassenflirts 62“

Kanzlei U+C Rechtsanwälte für die Multi Media Verlag GmbH  

– „Das Beste vom Besten 45

„Hausfrauen 14“    

Kanzlei U+C Rechtsanwälte für die BB Video GmbH

„Ehef***** Verleih 18“

– „Privat Deutsche Sex Wohnungen“

Kanzlei Waldorf für Sony Music Entertainment GmbH 

– „Die Drei ??? – Fluch des Piraten“

– „Die Drei ??? – Der Verfluchte Schl0ß“

– „Die Drei ??? – SMS aus dem Grab (Folge 129)“

– „Die Drei ??? – Schatten über Hollywood (Folge 128)“

– „Funhouse“ von „P!nk“

– „Only by night“ von Kings of Leon

– „Jennifer Hudson“ von Jennifer Hudson

– „Cause and Effect“ von Maria Mena

– „Where the Light is“ von John Mayer

– „The Annie Lennox Collection“ von Annie Lennox

– „Glasvegas“ von Glasvegas

– „Intuition“ von Jamie Foxx

– „All I ever wanted“ von Kelly Clarkson

– „All I ever wanted (Deluxe Edition)“ von Kelly Clarkson

– „Working on a dream“ von Bruce Springsteen

– „Nichts passiert (Limited Edition)“ von Silbermond

– „Der Mann mit der Mundharmonika“ von Michael Hirte

– „Protest“ von Heinz Rudolf Kunze

– „Teilzeithippie“ von Annett Louisan

– „Zwischen Himmel und Erde“ von Andrea Berg

– „Human“ von Brandy

– „Live in London“ von Leonhard Cohen

– „Mutterschutz“ von Atze Schröder

– „Ten (Legacy Edition)“ von Pearl Jam

– „Black Ice“ von AC/DC

– „No more days to waste“ von Aloha from Hell

– „Hexe Lilli – Der Dache und das Magische Buch“

Greatest Hits“ von den „Foo Fighters“

– „Truth or Dare“ von „Oomph!

– „Them Crooked Vultures“

Kanzlei Waldorf für die Constantin Film Verleih GmbH

– „Resident Evil: Afterlife – 3D

Kanzlei Zimmermann & Decker für die Dramatico Entertainment Ltd.

– „The House“ von „Katie Melua

Kanzlei Waldorf für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft

– „Das Schmuckstück“ (Film)

– „Beastly“

– „Der Adler der neuten Legion“

– „Ohne Limit“

– „R.E.D.“

RA Müller

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