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Die Sache mit den Ping-Anrufen – Erinnerungen an das Referendariat werden wach

September 3, 2010

Wie auch hier und hier bereits berichtet worden ist, geht das OLG Oldenburg im Beschluß vom 20.08.2010 (1 Ws 371/10) davon aus, daß sogenannten Ping-Anrufe den Tatbestand des Betruges erfüllen.

Bei diesen Ping-Anrufen wird ein so kurzer Anruf eines Telefonanschlusses durchgeführt, daß der Angerufene unmöglich so schnell den Hörer abnehmen kann. Ziel ist, daß der neugierig gewordene Angerufene die eingeblendete Rufnummer zurückruft. Hierdurch entstehen ihm (z.T. nicht unerhebliche) Kosten, die den „Ping-Anrufern“ zugute kommen.

Das OLG setzt sich dabei auch mit der Auffassung des OLG Celle auseinander, das in einem ähnlichen Fall die Auffassung vertreten hatte, daß ein so kurzer Anruf deutlich mache, daß kein Kommunikationswunsch bestanden habe. Es sei also nicht getäuscht worden, so daß auch kein Betrug vorliege.

Meines Erachtens zu Recht weist das OLG Oldenburg darauf hin, daß diese Argumentation nicht überzeugt. Die Anrufer erhoffen doch gerade, daß der Angepingte zurückruft, weil er davon ausgeht, daß man mit ihm habe sprechen wollen.  Wer dann tatsächlich zurückruft, wird diesem Irrtum entsprechend erlegen sein.

Ohnehin wird der Angerufene regelmäßig gar nicht wissen, wie oft es tatsächlich geklingelt hat, wenn er nicht gerade neben dem Telefon gesessen hat.

Solchen Ping-Anrufen war ich bereits im Referendariat begegnet. In der Station bei der StA lag mir seinerzeit ein solches Ermittlungsverfahren vor. Der Staatsanwalt wollte die Sache mangels Vorliegens einer Straftat einstellen. Ich überzeugte ihn davon, Anklage wegen Betruges zu erheben, und durfte dann die Anklageschrift entwerfen. Etwas problematisch war seinerzeit noch, ob das Entgelt für den Telefonanruf direkt den Tätern zufließt oder erst einer anderen (Telefon-)Gesellschaft. Zu schade, daß ich nicht mehr mitbekommen habe, was daraus geworden ist  🙂

RA Müller 

2 Kommentare

  1. […] als gefährliches Werkzeug; habe ich immer gesagt . 10. Und dann noch die Ping-Anrufe: hier, hier und […]


  2. […] Über die ist zwar schon an einigen Stellen berichtet worden (vgl. hier, hier, hier und hier), aber ich will sie der Vollständigkeit halber hinterher schicken. Das OLG sagt: In […]



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