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Blutprobenentnahme: „Ja, aber…“

Oktober 29, 2010

Ein amüsanter Vermerk aus einer Ermittlungsakte nach dem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort und der Trunkenheitsfahrt:

 „Auf der Dienststelle gibt er [der Beschuldigte] noch an, freiwillig eine Blutentnahme durchführen zu lassen. Als es jedoch um die Unterschrift bzgl. der Einwilligung zur Blutentnahme geht, sagt er wörtlich: „Ich unterschreib’ das nur, wenn ihr mir versprecht, daß ich keinen weiteren Ärger bekomme. Ich will mit dem ganzen Scheiß hier nichts zu tun haben.“

Die Freiwilligkeit wird daher als verneint angesehen.“

 Netter Versuch des Beschuldigten 😉

RA Müller

2 Kommentare

  1. Schön, dass der Beschuldigte wenigstens noch selbst unterschreiben soll. Ich habe gerade eine Akte auf dem Tisch in der nach Trunkenheitsfahrt die Blutprobe auf freiwilliger Basis abgegeben worden sein soll. Die „Freiwilligkeitserklärung“ ist von zwei Beamten unterzeichnet, ein Feld für eine Unterschrift des Beschuldigten sucht man vergeblich. Ist im Formular nicht vorgesehen. Der Mandant schwört auch Stein und Bein, nicht belehrt worden zu sein und auch nicht eingewilligt zu haben. Das aber nachzuweisen dürfte nahezu unmöglich sein.


  2. […] hier. 2. Über den Richtervorbehalt und den Textbaustein wurde hier berichtet, vgl. auch noch hier. 3. Nochmals zur Beförderungserschleichung hier. 4. Vollmachtsfragen sind immer interessant, […]



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