h1

Räuberische Erpressung? Nicht jetzt; es ist gerade Markt…

November 15, 2010

Kollege Burhoff berichtete hier von einer heiteren Erzählung, wie man sicherstellt, daß die Polizei sich sofort auf den Weg zu einem Tatort macht. Man möchte hoffen, daß die darin geschilderte erste Reaktion der Polizei auf die Einbrecher in der Garage bar jeder Realität ist.

Einer meiner Mandanten könnte das mittlerweile allerdings anders sehen:

Er sah sich der Forderung eines fünfstelligen Betrages ausgesetzt und hielt die Forderung für unbegründet. Die Gegnerin erwies sich als recht beharrlich und so habe ich für meinen Mandanten schließlich die Forderung zurückgewiesen und die Gegenseite darauf verwiesen, daß eine Zahlung keinesfalls erfolgen wird.

Statt einer Klage kam der Sohn der Gegnerin und drohte meinem Mandanten, daß er ihn umbringen werde, wenn er nun nicht innerhalb von wenigen Tagen den geforderten Betrag zahle. Er möge sich überlegen, ob es ihm das wert sei.

Mein Mandant wandte sich umgehend an die Polizei. Doch auf der Polizeiwache teilte man meinem Mandanten mit, daß man die Sache gerade nicht aufnehmen könne. Es sei gerade Markt und man sei ohnehin unterbesetzt. Er möge doch bitte in 10 Tagen wiederkommen.

So machte mein Mandant sich unverrichteter Dinge wieder auf den Heimweg.

Vor dem Termin bei der Polizei kam es dann zu einem erneuten Besuch des Sohnes der Gegnerin, der diesmal einen Begleiter des Typs „Kleiderschrank“ dabei hatte. Letzterer wurde dann gegenüber der Ehefrau des Mandanten auch handgreiflich. Erneut fielen recht deutliche Drohungen. Erst als andere Personen hinzueilten, flüchteten die Täter. 

Die sogleich verständigte Polizei verwies wieder darauf, daß bekanntlich immer noch Markt sei und man unterbesetzt sei. Man habe doch bereits einen Termin zur Anzeigenaufnahme vereinbart.

Ist ja auch verständlich. Versuchte Räuberische Erpressung und Bedrohung muß dann eben mal zurückstehen, wenn Äpfel auf dem Markt gestohlen werden könnten…

Glücklicherweise eher ein Einzelfall und nicht die Regel.

RA Müller

4 Kommentare

  1. Das ist echt ’n Ding! Aber da gibt es doch höhere Stellen, denen man das mal ganz unverbindlich mitteilen kann.

    Als ich kürzlich gegen T-Mobile eine Strafanzeige wegen Telefonterrors über das Internet erstattet habe, folgte die Reaktion der Polizei prompt.

    Üblicherweise ist es aber leider so, dass die Polizei erst dann tätig werden kann, wenn etwas passiert ist. Vorbeugend geht meist nur, wenn „Deutschland“ in anderen Ländern Krieg spielen will. Das braucht keine bereits erfolgten Taten, sondern nur irgendwelche Mutmaßungen und nennt sich dann „Friedenseinsatz“.


    • Strafanzeige gegen T-Mobile? Klingt interessant 🙂

      Grundsätzlich könnte man etwa eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, aber man muß sich schon fragen, ob das sinnvoll ist. Beim nächsten Notfall wird der Mandant wieder denselben Beamten vor sich haben…


  2. […] Über die Verhinderung der Freunde und Helfer berichtet Kollege Müller hier. […]


  3. Aus eigener Erfahrung:

    Braucht man mal schnelle polizeiliche Hilfe, sollte man immer bei seinem Anruf darauf hinweisen, dass man soeben kiffende Sprüher gesichtet hat*. Bei der aktuellen Terror-Hysterie kann auch ein Hinweis auf einen herrenlosen Koffer hilfreich sein – und stellt anders als die Variante 1 auch kein Vortäuschen einer Straftat dar 😉

    *es handelt sich bei Variante 1 um reine Satire und selbstverständlich nicht um eine Anstiftung zu einer Straftat.



Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..