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ARGE: Wir haben nicht gezahlt. Sie leben immer noch. Dann paßt das doch!

November 17, 2010

So verquer muß man erst einmal argumentieren:

Der spätere Mandant hat bei der ARGE Leistungen beantragt. Diese sind ihm auch bewilligt worden, allerdings nur in recht geringem Umfange. Da der Mandant selbständig ist, möchte die ARGE zunächst verständlicherweise Nachweise, in welchem Umfang er im Rahmen seiner Selbständigkeit Einkünfte erzielt.

Der Mandant legt also über seinen Steuerberater die betriebswirtschaftlichen Auswertungen vor, aus denen sich ergibt, daß der Mandant monatlich höhere Kosten zu tragen hatte als er Einkünfte erzielt hat. Alle Ausgaben sind belegt.

Die Prüfung durch die ARGE zieht sich dennoch über Monate hin.

Schließlich teilt die ARGE dem zunehmend verzweifelten Mandanten auf erneute Nachfrage hin mit, daß man ihm nicht glaube, daß er keine weiteren Einkünfte erzielt habe. Schließlich habe die ARGE in den letzten Monaten kaum Leistungen an ihn erbracht und er habe sich ersichtlich doch irgendwie über Wasser halten können.

Eine ganz tolle Strategie: Zunächst deutlich zu wenig zahlen, um dann darauf zu verweisen, daß der Mandant nicht mehr braucht, da er schließlich noch nicht verhungert ist.

Durchkommen wir die ARGE damit allerdings nicht 😉

RA Müller

6 Kommentare

  1. das, zeigt genau, wie die mitarbeiter der argen, auf die betroffenen, hilfesuchenden eingestellt sind, sie werden vorsätzlich, gedemütigt, erniedrigt, menschenunwürdig und als sozialschmarotzer herabgewürdigt, die gängigen praktiken der argen und jobcenter sind hinlänglich bekannt, aber sie schaffen es immer wider, noch eins darauf zu setzen, wenn ich dann, auch noch daran denke, das ein weise, die bundeswehr reformiert, kann ich nur sagen, der soll erst einmal seinen saustall aufräumen, aber s ist bekanntlich, einfacher, vor anderen türen zu kehren, als vor der eigenen, wenn ich schon allein die worte „reform“ oder „agenda“ höre,mir dazu noch ansehe, was diese wortwitze so gebracht haben, würde ich sie zu den absoluten unwörtern des jahres wählen, aber, das passt zu der jetzigen regierungsform, alles mit benennungen belegen, die im endeffekt, nichts gutes verheissen, aus „reformen“ werden „reförmchen“,bei denen alles auf den kleins möglichen nenner, zu ungunsten der betroffenen, gebracht wurde, und „agenda“, die zu „superagenden“ mutieren, die auch nur widrigkeiten mit sich bringen, wie schon gesagt, typisch für die regierungen ab schröder.


  2. Das ist ein ganz neues Subsidiaritaetsprinzip.
    Sozialstaatlich ist es allerdings schon deshalb nicht, weil man der ARGE ja nur im Falle des Todes des Antragstellers die Beduerftigkeit nachweisen koennte. Was fuer diesen vermutlich zu spaet kaeme.


  3. hatte ich ja auch schon geschildert:

    Antrag auf ERSTausstattung der Wohnung

    Abgelehnt. Mandant wohnt da nicht, weil sich in der Wohnung keine Möbel befinden.


    • Ein sehr schönes Beispiel für Behörden-Wahnsinn 🙂


  4. Genau das kann ich auch vom alten „Arbeitsamt“ bestätigen.
    Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wurde falsch berechnet, anstelle der vollen Summe wurde nur etwa die Hälfe bezahlt. Einspruch eingelegt, nochmals nachgehakt, keine Reaktion über 4 Monate. Da war meine Arbeitslosigkeit beendet. Abschließend bekam ich ein lapidares Schreiben, daß nach Beendigung der AL kein Geld mehr ausgezahlt wird, da kein Anspruch mehr besteht 🙂


  5. @ RAlupo
    Das ist als wenn mir einer hinterm Hause einen Stein in’s Terrassenfenster schmeisst, dann zur Vordertüre geht und klingelt: „Grüß Gott, Sie haben Glück, ich bin der Glaser……!“



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