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„Wollen Sie die Berufung nicht endlich zurücknehmen?“

Dezember 9, 2010

Mein Mandant war in erster Instanz als Jugendlicher zu Freizeitarrest verurteilt worden. Nach meiner Auffassung stand das Urteil auf mehr als nur wackeligen Beinen. Entscheidend war dabei allein, auf welche Weise Zeugenaussagen zu bewerten waren. Rechtsfragen standen nicht im Raum.

Nach Einlegung der Berufung fand nun die Verhandlung am Landgericht statt.

Der seinerzeit Mitangeklagte hatte dabei kein Rechtsmittel eingelegt, so daß seine Verurteilung rechtskräftig geworden war.

Im Laufe der Verhandlung fragte nun der Vorsitzende mehrfach an, ob die Berufung denn wirklich fortgeführt oder ob sie nicht besser zurückgenommen werden sollte.

Das Ende vom Lied: Das Verfahren ist gegen eine Geldauflage von 100,- € eingestellt worden, welches nach meiner Einschätzung ein stimmiges Ergebnis ist. Bisweilen zahlt sich Hartnäckigkeit aus.

RA Müller

Ein Kommentar

  1. […] vgl. hier. 5. Die Frage nach der Rücknahme der Berufung wird gerne mal gestellt, vgl. hier. 6. Bei dem Wetter natürlich auch wieder die Winterreifenpflicht, vgl. hier und hier. 7. Zu […]



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