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Die „bösen“ Angeklagten

März 17, 2011

Es ist immer wieder interessant, auswärts zu verteidigen. In einer Bußgeldsache, in der für den Mandanten immerhin nicht „nur“ ein Fahrverbot, sondern gleich die gesamte Fahrerlaubnis auf dem Spiel stand, da der Mandant im Vorfeld eifrig „Punkte in Flensburg“ gesammelt hatte, durfte ich heute mit dem Mandanten im Schlepptau ein auswärtiges Amtsgericht aufsuchen.

Die Verhandlung begann bereits mit einer interessanten Belehrung durch den Richter:

„Herr X, als Betroffener im Bußgeldverfahren haben Sie ebenso wie böse Angeklagte in Strafverfahren das Recht, keine Aussage zur Sache zu machen.“

Gute Angeklagte machen von so etwas natürlich keinen Gebrauch [/Ironie aus]

Die Bemerkung dürfte dabei allerdings eher scherzhaft gemeint gewesen sein. Der Richter erwies sich im Rahmen der gesamten Verhandlung als ausgesprochen unvoreingenommen und war durchaus bereit, über tatsächliche und rechtliche Fragen zu diskutieren. Am Ende war für den Mandanten zudem die Fahrerlaubnis gerettet, da das Verfahren eingestellt wurde. Da hat sich für den Mandanten die Anfahrt zum Termin gelohnt 🙂

RA Müller

2 Kommentare

  1. Haben „gute“ Angeklagte kein Schweigerecht? 😉


    • Gute Angeklagte sagen gefälligst aus! Wo kommen wir denn da hin? Und überhaupt und so 😉



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