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Nur Schuldige brauchen einen Verteidiger?

August 23, 2010

Bei dem Mandanten war wegen eines Wirtschaftsdeliktes durchsucht worden, welches er angeblich begangen hatte. Er berichtete, daß einer der Polizeibeamten ihn zudem Tatvorwurf habe befragen wollen, woraufhin er geantwortet habe, daß er sich über einen Rechtsanwalt äußern werde.

Dieses habe der Polizeibeamte quittiert mit der Bemerkung, daß er doch keinen Verteidiger brauche, wenn er die Tat nicht begangen habe. Der Mandant war glücklicherweise nicht so naiv, sich hierdurch zu einer Aussage verleiten zu lassen.

Es steht zu vermuten, daß so mancher Beschuldigte auf solch einen Vorhalt einen argen Rechtfertigungsdruck verspürt hätte, daß er sich doch hätte vernehmen lassen. Ob eine solche Aussage des Polizeibeamten zur Unwirksamkeit der Belehrung führt? Man stelle sich eine Belehrung folgenden Inhaltes vor:

„Sie haben das Recht, sich jederzeit eines Anwaltes zu bedienen. Das werten wir dann aber als Anzeichen dafür, daß Sie die Tat tatsächlich begangen haben.“

Kann es einen Unterschied machen, wenn erst eine ordnungsgemäße Belehrung erfolgt und der entsprechende Satz dann etwas später fällt?

RA Müller

 

5 Kommentare

  1. Wer nichts zu verbergen hat … 😉


  2. wenn schon nachträglich als illegal gewertete Hausdurchsuchungen schon nicht zum Beweisverwertungsgebot führen, wieso sollte dann eine potenziell ungültige Belehrung dem Angeklagten helfen? Wir sind hier doch nicht in Amerika 😉


    • Amerika, das Land der unbegrenzten Menschenrechte. Da müßte ich jetzt aber mein Amerika-Verständnis umkrempeln 😉
      Ob dort wohl heutzutage ebenso über das Beweisverwertungsverbot entschieden werden würde, wenn es dort nicht bereits etabliert wäre?


      • wohl kaum. Aber den Behörden stehen ja auch heute schon genug Möglichkeiten zur Umgehung der „Poison Fruit“ zur Verfügung. Z.B Repos oder Bounty Hunters. Die dürfen dann das, was die Polizei (immer noch) nicht darf 🙂


  3. Dont you dare to compare your (law?)system with justice in the US. To begin with: Judges, District Attorneys and Policechiefs are voted into office and are subject to re-election througout their careers. If the internal affairs commission finds
    a „stinker“ it’ll cost $$$$$.
    Besides: When was the last time YOU picked up a ‚pro bono‘ case and made yourselfs some Deutschmark?



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