Die uneinsichtige Bußgeldstelle
November 23, 2010Meinem Mandanten wird der Vorwurf unterbreitet, zu schnell gefahren zu sein.
Das Fahrzeug war ein Mietfahrzeug, welches weit vom Wohnsitz meines Mandanten entfernt eingesetzt worden war. Gemietet hatte es auch nicht er, sondern seine getrennt lebende Ehefrau.
Da auf dem Meßbild aber ein Mann zu sehen ist, hatte die Bußgeldstelle den glorreichen Einfall, meinen Mandanten als Betroffenen anzuhören. Die Tatsache, daß der Mann auf dem Meßbild meinem Mandanten allenfalls bei flüchtigem Hinsehen ähnlich sieht, hat dort wohl niemanden gestört.
Noch bevor mein Mandant auf den Anhörungsbogen reagieren kann, wird dann auch gleich ein Bußgeldbescheid erlassen – Fahrverbot inklusive.
Für meinen Mandanten teile ich mit, wer das Fahrzeug tatsächlich gefahren hat. Den Namen und die Adresse hatte mein Mandant von seiner getrennt lebenden Ehefrau erhalten. Zwischenzeitlich war insoweit allerdings Verjährung eingetreten, da der „richtige“ Fahrer nie angehört worden war.
Doch zu einer Rücknahme des Bußgeldbescheides ist die Behörde ersichtlich nicht bereit. Nun steht Termin bei dem zuständigen Bußgeldrichter an…
Man scheint es geradezu darauf anzulegen, die Staatskasse unnötig zu belasten. Es ist ja schließlich nicht das Geld des Sachbearbeiters der Bußgeldstelle. Über den Ausgang werde ich beizeiten berichten 🙂
RA Müller
Was ich mich bei sowas frage ist, ob in dem Fall das Fahrverbot gültig bzw. einzuhalten ist und wer evtl. daraus entstehende Schäden wie Taxi, ÖPNV und Verzögerungen/verlorene Zeit (weil man grundsätzlich mehr Zeit einplanen muss, um irgendwo hinzukommen) zahlt?
von Sleeper November 23, 2010 at 15:41Da der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist (und es vermutlich auch nicht werden wird), treten durch das Fahrverbot keine Nachteile ein.
von RA Müller November 23, 2010 at 16:50Mein Reden seit 1880: Wir brauchen die persönliche Haftung von Sachbearbeitern für unnütz produzierte Verfahrenskosten.
von verteidiger November 23, 2010 at 18:49Für Ihr Alter haben Sie sich mehr als gut gehalten 😉
von RA Müller November 23, 2010 at 19:17Merci vielmals! 😉
von verteidiger November 23, 2010 at 21:40Wenn der BG erlassen ist und ein Einspruch kommt, gibt es zwei Varianten:
1. Rücknahme des BG mit Übernahme der Verteidigerkosten durch die Bußgeldbehörde.
2. Abgabe an das AG. Bei Freispruch zahlt die Landeskasse den Verteidiger.
In Zeiten knapper Haushalte kässt man sich dann lieber vom AG korrigieren.
von bußgeldbehörde November 24, 2010 at 11:00[…] uneinsichtigen Bußgeldstelle ist (hoffentlich) zu Einsicht verholfen worden. Jedenfalls hat der Bußgeldrichter den Mandanten […]
von Kleines Update für Neugierige « Kanzlei und Recht Dezember 14, 2010 at 12:20Verzeihen Sie mir sagen, aber Frauen und Autos passen nicht zusammen 🙂
von Valeria August 8, 2014 at 10:56