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Die Suche nach einem Terminsvertreter

November 25, 2010

Neulich wies die Kollegin Braun darauf hin, daß Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten-Verfahren recht angenehm sind, da man den Mandanten schnell glücklich machen könne, selten Probleme mit der Bezahlung habe und zumeist auch ganz gut verdiene.

Zumindest bei Terminsvertretungen scheinen das nicht alle Verkehrsrechtler so zu sehen. Meinem Mandanten wurde in Süddeutschland eine Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen. Wir werden im Rahmen einer Zeugenvernehmung voraussichtlich beweisen können, daß er nicht gefahren ist, so daß ein Freispruch im Raum steht. Andernfalls müßte noch die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt werden.

Da der Mandant verständlicherweise Bedenken hat, sich so ganz allein zu Gericht zu begeben, andererseits meine Reisekosten in keinem Verhältnis zur Bedeutung des Termins stehen, rief ich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an, der seine Kanzlei in der Nähe des dortigen Amtsgerichts hat.

Auf die Frage, ob er den Termin gegen Gebührenteilung wahrnehmen wolle, erwiderte der Kollege: „Wann ist der Termin? An einem Freitag? Da verhandelt Richter XY, glaube ich. Der ist recht kritisch. Aber es geht ja nur um Sachfragen. Kann der Mandant den Termin denn nicht alleine wahrnehmen? Das wird er schon alleine schaffen.“

Ich stimme zu, daß vermutlich alles besser ist, als einen Anwalt zu beauftragen, der so gar keine Lust zu haben scheint, sich der Sache anzunehmen.

RA Müller

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