h1

Der „verrückte“ Richter aus Herford?

Dezember 6, 2010

Ein Bußgeldrichter wies kürzlich in einer Verhandlung darauf hin, daß gegen die Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen eines Abstandsverstoßes keine ernstlichen Bedenken mehr bestehen würden, nachdem doch sogar das Bundesverfassungsgericht „die Ermächtigungsgrundlage aus der StPO“ abgesegnet habe.

Ok, das stimmt so nicht ganz, da das BVerfG nur festgestellt hatte, daß die Anwendung von § 100 h StPO als Ermächtigungsgrundlage verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Das BVerfG hat keine Aussage darüber getroffen, ob die Anwendung der Vorschrift in diesen Fällken einfachgesetzlich rechtmäßig erfolgt ist. Das interessierte den Bußgeldrichter – wie zu erwarten war – aber nicht sonderlich.

Ich konnte mir allerdings den Hinweis nicht verkneifen, daß der Kollege des Richters aus Herford (siehe u.a. hier, hier, hier und hier) die Rechtslage ersichtlich anders beurteilt.

Erwiderung des Bußgeldrichters: „Ich muß mich hier nicht mit der Auffassung eines jeden Verrückten befassen.“

Tsk tsk tsk. Man mag von der Rechtsauffassung des Herforder Richters halten, was man will. Seine Argumentation, daß die Rechtsgrundlage aus der StPO zumindest nach ihrer Entstehungsgeschichte so gar nichts zu schaffen hat mit der Messung von Abstandsverstössen, ist allerdings weder neu, noch ist sie „verrückt“.

Aber in Massenverfahren, in denen Richter wissen, daß das BVerfG in der Anwendung besagter Rechtsgrundlage keinen Grundrechtsverstoß sieht, scheint man eine sorgfältig begründete Auseinandersetzung mit der Thematik nicht stets erwarten zu können. Es wird auch wohl kaum nóch ein Gericht geben, daß tatsächlich 100 h StPO als Ermächtigungsgrundlage ablehnen wird.

Vorliegend gab es glücklicherweise weitere Angriffspunkte gegen den Bußgeldbescheid, so daß die Frage der Anwendbarkeit von 100 h StPO nur „Nebenkriegsschauplatz“ war.

RA Müller

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..