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So ein Döspaddel

August 24, 2011

Im angeregten Plausch mit meinem Mandanten und einem Polizeibeamten verlasse ich das Gerichtsgebäude, als ein Mann auf den Polizeibeamten zugeht und sich bei ihm erkundigt, ob er sein Fahrzeug (er deutet auf ein ersichtlich ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug) so stehen lassen könne.

Der Polizeibeamte teilt ihm mit, daß er das Fahrzeug jetzt zwar nicht aufschreiben werde, der Mann das Fahrzeug aber besser zügig andernorts abstellen möge. Er werde jetzt ohnehin seinen Streifenwagen wegfahren, so daß der Mann dann gerne seinen Parkplatz haben könne.

Das scheint den unbekannten Mann etwas zu überfordern. Ob er denn auf direktem Wege zu dem Parkplatz fahren könne, erkundigt er sich und deutet die angedachte Richtung an. Freundlichen erklärt ihm der Polizeibeamte, daß dieses Unterfangen wegen verschiedenster Absperrungen bereits physikalisch nicht ganz einfach sein dürfte. Der Mann möge wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch doch bitte außen herum fahren, um zu dem Parkplatz zu fahren.

Auch das überfordert den unbekannten Mann wohl etwas. Vor den Augen, des Polizeibeamten wendet der Mann sein Fahrzeug und fährt dann rückwärts und entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in die Einbahnstraße, in der sich der Parkplatz befindet.

Der Polizeibeamte kopfschüttelnd:

„Es gibt diesig, es gibt döspaddelig und der kommt wohl von ganz weit her.“

RA Müller

6 Kommentare

  1. Vielleicht war er besoffen!? *gg


    • Dem hätte ich jetzt auch die Leiche im Kofferraum und das Fehlen eines Führerscheins abgekauft 😉


      • Gut, dass es keiner überprüft hat. Sonst wäre noch die Waffe aus dem Handschuhfach gefallen! ;o))


  2. Nein, er war lediglich praktisch.


  3. An dem Punkt hätte der Beamte mein volles Verständnis wenn er dem jetzt doch einen Strafzettel geschrieben hätte.


  4. 😆 😆 😆



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