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Zeugentraining für Polizeibeamte

Dezember 6, 2011

Grundsätzlich sollte man meinen, daß Zeugen kein „Training“ benötigen, schließlich sollen Sie (nur) jene Wahrnehmungen schildern, die sie selbst getätigt haben.

Mir liegt nun aktuell die Bescheinigung einer Polizeiakademie vor, wonach ein Polizeibeamter eine Fortbildung an einem Geschwindigkeitsmeßgerät absolviert hat. Neben der Einweisung in das Gerät selbst hatte der Lehrgang auch das Thema „Polizeibeamte als Zeuge vor Gericht„.

Bemerkenswert, daß man es für erforderlich hält, die Polizeibeamten insoweit eigens „fortbilden“ zu müssen. Welcher Verteidiger möchte in solch einer Fortbildung nicht einmal Mäuschen sein, um zu hören, welche Hinweise dort gegeben werden…

RA Müller

6 Kommentare

  1. Honi soit qui mal y pense. 😉


  2. Nachdem Anwälte das sogenannte Vernehmungscoaching erfunden und als Geldquelle erschlossen haben, wirft hier offenbar jemand aus dem Glashaus.

    Im Ernst: Themen sind unter anderem : wie reagiere ich auf Verteidigerfragen, die so sinnfrei beginnen wie „Können Sie ausschließen, daß“.

    Eine passende Antwort wäre : Ich kann auch nicht ausschließen, daß es den Osterhasen gibt.


    • Jetzt mosern Sie nicht über Verteidigerfragen. Ihre Frage hat vor einiger Zeit einem Mandanten – wenn auch erst in der Revision – den Freispruch gebracht, nachdem der Tatrichter meinte, sich über die Zweifel des Zeugen (= einzige Erkenntnisquelle) hinwegsetzen zu können 😉

      Wobei ich schon hoffen darf, daß Seminare zur Vernehmungslehre nicht nur Geldschneiderei oder gar Fangfragen-Training sind. Da bekanntlich nirgendwo so viel gelogen wird wie bei Gericht, kann so ein bißchen Vernehmungslehre doch weder dem Anwalt, noch dem Richter oder Staatsanwalt schaden,


  3. Der Unterschied zwischen den Polizisten als Zeugen und den Verteidigern als Beteiligten ist, dass erstere eben einen unverfälschten Bericht ihrer Erinnerungen kundtun sollen. Mit einem Training „Richtig lügen erzählen im Zeugenstand“ wird dieses Ziel konterkariert.
    Vielleicht sollte man als Verteidiger in Zukunft polizeiliche Zeugen nach der Teilnahme an einem dieser Seminare und dem Inhalt fragen, um die Glaubhaftigkeit der Aussage anzugreifen.


  4. @Verteidiger und @Malte S.:
    @Malte:
    Sie unterstellen, dass der Seminarinhalt darauf hinausläuft, eine möglichst wasserdichte Aussage auch bei fehlender Erinnerung hinlegen zu können. Damit liegen Sie aber komplett daneben.

    Auch hier ist Google Dein Freund. Suchen Sie doch mal nach „Polizeibeamte / kommunale Bedienstete als Zeugen vor Gericht“. Da finden Sie ein 55seitiges .pdf der PolG Rheinland-Pfalz. Und dann sehen Sie sich z.B. mal die Seiten 47 ff. und 52 an. Und z.B. S. 41 , was Zeugen angeblich hinnehmen müssen, weil ja „berechtigte Interessen“ wahrgenommen werden


    • Das Skript enthält einige seltsame Passagen, etwa: Ursache der „Konfliktverteidigung“ (ein erläuterungsbedürftiger Begriff) soll unter anderem das Bestreben des Verteidigers sein, die Hauptverhandlung als Werbeplattform zu mißbrauchen, da er sonst nicht werben dürfe. Aggressivität sei Werbung.
      Unabhängig davon, daß ein generelles Werbeverbot der Vergangenheit angehört, erscheint mir diese Aussage bedenklich, mögen auch Ausnahmen die Regel bestätigen.



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