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Brauchen Rechtsanwälte einen Rechtsschutzversicherungs-Vertrag?

Dezember 8, 2011

In diesem interessanten Artikel beim Katzenkönig wird die Überlegung angestellt, daß es auch für Rechtsanwälte ausgesprochen sinnvoll sein kann, einen Rechtsschutzversicherungs-Vertrag abzuschließen. Dabei verweist der Autor darauf, daß es nicht stets zweckmäßig ist, sich als Anwalt selbst zu vertreten. Auch seien die Kosten eines Gerichtsverfahrens gerade bei Einschaltung von Sachverständigen ausgesprochen hoch.

Letzteres Argument ist grundsätzlich zutreffend, hängt allerdings etwas vom Aktivitätsfeld ab. Würde ich als Vermieter auftreten, würde ich auch einen RSV-Vertrag abschließen. Das Kostenrisiko (gerade im Bereich von Räumungsklagen oder bei Sachverständigen-Kosten wegen einer „Schimmelrüge“ des Mieters) ist hier in meinen Augen unkalkulierbar. Bei einer Räumung kann auch die Räumung selbst ganz erheblich ins Gewicht fallen. Vierstellige Vorschußanforderungen des Gerichtsvollziehers sind hier üblich.

Gleichwohl bin ich der Auffassung, daß sich ein RSV-Vertrag für Rechtsanwälte (bzw. Juristen) grundsätzlich weniger lohnt als für weniger Rechtskundige. Dies liegt in meinen Augen weniger daran, daß der Rechtsanwalt sich vor Gericht selbst vertreten kann. Nicht ohne Grund heißt es so schön:

„Der Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Esel zum Mandanten.“

Das stimmt sicher nicht immer aber eben doch häufig genug.

Viel wichtiger ist aus meiner Sicht: Der Rechtskundige wird viele rechtliche Stolperfallen meiden, die Rechtsunkundige nur allzu häufig zu Fall bringen. So ist es kein Zufall, daß bestimmte Fallkonstellationen mit einer gewissen Regelmäßigkeit auf dem anwaltlichen Schreibtisch landen, bei denen es gar nicht zu einem Rechtsstreit gekommen wäre, wenn denn nur im Vorfeld bei den Beteiligten hinreichend Problembewußtsein vorhanden gewesen wäre.

Fazit: Jeder muß für sich selbst entscheiden, ob ein RSV-Vertrag für ihn sinnvoll ist, wofür im Einzelfall gute Gründe sprechen können. Aus meiner Sicht lohnt sich ein solcher Vertrag für Rechtsanwälte oder auch allgemein Juristen allerdings – zumindest grundsätzlich – deutlich weniger als für andere.

RA Müller

5 Kommentare

  1. Man sollte aber zwischen Rechtsschutz generell und Verkehrsrechtsschutz unterscheiden. Letzterer ist m.E. für jeden Kraftfahrer obligatorisch, ob Jurist oder nicht.


  2. In einer Sozietät könnte man auch Einnahmen über die eigene RSV „generieren“… Man beauftragt halt den Partner


  3. Der Clown meint, eine RSV ist für jedermann nur sinnvoll, wenn sie VOR Juristen schützt.

    grinst, <|:+)) Clown ZIO


    • Wer soll sich denn DIE Beiträge leisten können… 😉



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