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Justiz 2.0

August 19, 2019

Bisweilen ist die Justiz erfreulich modern. So erkundigte sich kürzlich ein Richter in einer Zivilsache bei den diversen Prozeßparteien danach, ob Bedenken bestehen, die nicht ganz einfache Terminsabstimmung über Doodle durchzuführen.

Auf der anderen Seite der Medaille ist ein Strafverfahren zu nennen, in dem mir das Gericht neulich einen großen Karton mit den Hauptakten geschickt hat. Beigefügt war ein Schreiben, wonach die dazugehörigen Sonderhefte noch einen deutlich höheren Umfang aufwiesen und nicht mit vernünftigem Aufwand per Post versendet werden könnten. Diese Akten würden daher zur Abholung auf der Geschäftsstelle des – glücklicherweise nur ca. 30 Minuten entfernten – Gerichts zur Vefügung stehen.

Dankenswerterweise hat eine Kollegin, die ohnehin bei dem Gericht zu tun hatte, mir die Akten abgeholt, die ihr zudem ein freundlicher Wachtmeister mit einer Sackkarre zum Auto transportiert hat. Alleine hätte man den riesigen Karton kaum tragen können.

Man wünscht sich eine Justiz, die auf den Versand der Original-Akten gänzlich verzichtet und dem Verteidiger einen verschlüsselten Datenträger mit dem eingescannten Akteninhalt zur Verfügung stellt.

In einigen Verfahren erfolgt dies bereits, wobei das Gericht selbst die digitalen Vorteile allerdings in der Regel noch nicht genießen darf. Im Gerichtssaal türmen sich dann auf oder hinter der Richterbank noch die Aktenstapel. In einem kürzlich verhandelten Schwurgerichtsverfahren dagegen standen den Richtern im Gerichtssaal doch tatsächlich PCs zur Verfügung, um auf diesem Wege auf den Akteninhalt zugreifen zu können. Sollten Urkunden in die Hauptverhandlung eingeführt werden, wurden diese kurzerhand auf einem großen Bildschirm hinter der Richterbank dargestellt.

Langsam aber sicher tut sich etwas in Sachen Justiz 2.0.

RA Müller

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