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Pflichtverteidiger als „Stubentiger“?

Mai 31, 2010

Der Kollege Nebgen stellt hier die These auf, daß es sich bei der Pflichtverteidigung um eine „Verteidigung zweiter Klasse handelt“ und begründet dies (unter anderem) damit, daß sich eine Pflichtverteidigung erst ab dem dritten Verhandlungstag bei Gericht rechnet. Das Interesse des Pflichtverteidigers, wirtschaftlich zu arbeiten, stehe dem Interesse des Mandanten gegenüber, möglichst bereits im Ermittlungsverfahren eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Zuvor wies der Kollege bereits darauf hin, daß die Pflichtverteidiger von den Beiordnungen derart wirtschaftlich abhängig sein könnten, daß sie aus Rücksicht auf das gute Verhältnis zum Richter die Rechte ihrer Mandanten unter den Tisch fallen lassen.

Handelt es sich bei Pflichtverteidigern also um „Stubentiger“, die allenfalls durch friedvolles Schnurren auf sich aufmerksam machen und deren höchstes Anliegen es ist, Harmonie zu verbreiten?

Ich fühle mich an einen Kollegen erinnert, der mir vor einiger Zeit freimütig berichtete, er nutze (gerade auch als Wahlverteidiger) Möglichkeiten, ein Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, grundsätzlich nicht aus. Der Mandant sei doch viel dankbarer, wenn eine Einstellung erst in der Hauptverhandlung erfolge. Auch bestehe dann die Möglichkeit eines Freispruchs, so daß im Gegensatz zu einer Einstellung im Ermittlungsverfahren der Staat grundsätzlich die Auslagen des Angeklagten zu tragen habe. … Es drängt sich der Gedanke auf, daß der Kollege auch eher an seine durch die Hauptverhandlung steigenden Gebührenansprüche dachte.

Ich halte diese Auffassung ohnehin für verfehlt. Der Rechtsanwalt hat dem Interesse seines Mandanten Rechnung zu tragen. In der Regel wird der Mandant es aber vorziehen, wenn das Ermittlungsverfahren zeitnah eingestellt wird und ihm die mit einer Hauptverhandlung verbundene Aufregung und Unsicherheit erspart bleibt. Jedenfalls sollte es die Entscheidung des umfassend beratenen Mandanten sein, ob er das Risiko einer Hauptverhandlung „um jeden Preis“ auf sich nimmt.

Festzuhalten bleibt: Bei Pflicht- wie auch bei Wahlverteidigern gibt es solche, die sich für ihren Mandanten mit großem Engagement einsetzen, als auch solche, die das Mandanteninteresse hinter den eigenen Gebührenansprüchen zurückstellen.

Dem Kollegen Nebgen ist allerdings zuzustimmen, daß die wirtschaftliche Abhängigkeit eines Verteidigers von Pflichtverteidigungen kombiniert mit der Vorliebe mancher Richter, nur harmoniebedürftige Verteidiger beizuordnen, mehr als problematisch ist. Diese Verteidiger werden als Wahlverteidiger allerdings ebenso zu „Stubentigern“ mutieren, um bei Gericht keinen „schlechten“ Eindruck zu hinterlassen.

Die Verteidigung in erste Klasse (Wahlverteidigung) und zweite Klasse (Pflichtverteidigung) zu unterteilen, dürfte letztlich nicht hilfreich sein. In beiden Tätigkeitsfeldern werden sich die besagten Stubentiger finden. Es bleibt zu hoffen, daß der Beschuldigte rechtzeitig erkennt, mit welcher Art von Verteidiger er es zu tun hat.

RA Müller

8 Kommentare

  1. Die große Frage ist aber doch: wie will man als Beschuldigter rechtzeitig erkennen, mit welcher Art Strafverteidiger man es zu tun hat? Ich befürchte, das artet in der Praxis oft in ein Glücksspiel aus, zumal man als Beschuldigter ja zumeist nicht über eine juristische Ausbildung verfügt.


  2. Das sehe ich ebenso. Oft handelt es sich um ein Glücksspiel, wobei ein bißchen Menschenkenntnis sicherlich bei der Entscheidung, ob man seinem Anwalt vertraut, nicht schaden kann.

    Zum einen sollte der Anwalt engagiert sein. Zum anderen sollte er wissen, was er tut.

    Was hilft ein noch so engagierter Verteidiger, der bei „Unterbringung“ zunächst an Hotelübernachtungen denkt 😉


    • …und in Fällen der Kollegen, die das Strafverfahren strecken und grundsätzlich das Ermittlungsverfahren nur zum Abrechnen, aber nicht zum Arbeiten nutzen, könnte es helfen, sich ausführlich über die entfaltete Tätigkeit des Anwalts beraten zu lassen.


  3. Wenn ich das so lese, glaube ich, mit den Anwälten ist es wie mit den Ärzten. So würde ich gerne wissen, ob die Polizei eine Anzeige ablehnen darf. Traue mich aber nicht zum Anwalt zu gehen a) weil ich ihn nicht bezahlen kann und b) ich vielleicht nur belächelt werde.

    Es gäbe noch mehr und ein engagierter Anwalt hätte mit meinen Angaben viel zu tun und könnte sich so richtig in Paragraphen wälzen. Aber da wäre die erste Frage schon schwierig. Welcher Anwalt würde mir zuhören? Welcher Anwalt ist frei von äußeren Zwängen?

    Gibt es da eine Adresse, wäre ich dankbar, mit dem Hinweis nochmals, dass ich keinen Anwalt bezahlen kann.

    Liebe Grüsse
    🙂


  4. @RA Müller

    Danke für den Hinweis. Aber ich glaube, das wird mich nicht weiterbringen. Unser Grundgesetz ist eine einzige Farce.

    Nehmen wir z. B. den nachfolgenden Teil.

    1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

    (2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

    Ich werde abgehört und meine Post ist schon geöffnet worden bzw. kommt gar nicht oder später an.

    Das alles kann ich aber nicht beweisen.

    Ich gehe zur Polizei und bekomme keine Hilfe.

    Was bekommt man da? WUT im Bauch und ich frage mich, warum ich in meinem ganzen Leben ein Deutschland-Fan war? Was nutzen mir die schönen Plätze in dem Land, wenn alles andere was geschieht, nur in den Händen von skrupellosen Marionettenspielern liegt.

    Man kann keiner Istitution mehr trauen. Keinem Arzt, keinen Anwalt. Was soll man dann tun? Sich so verhalten,wie gewisse Leute, die randalieren und aufmüpfig sind, Gewalt anwenden? Das ist nicht mein Ding. Aber mit Liebe schafft man da auch nichts.

    Ich fange an HASS zu kriegen, das Wort HASS war mir mein Leben lang fremd aber nun wo ich Rentnerin bin, scheint es eine Bereicherung in meinem Leben zu werden, auf die ich liebend gern verzichten würde.

    Das muß ich hier einfach mal loswerden, denn schließlich sind sie ja vielleicht wirklich Menschen, die sich mit Ähnlichem befassen. Wenn es stimmt, dass sie wirklich sich zu den Anwälten zählen. Wer weiß das schon so genau, wo doch heute alles auf Lügen aufgebaut ist.

    Liebe Grüsse
    🙂


  5. […] Thema ist nicht neu und auch in diesem Blog bereits vor knapp einem Jahr angesprochen worden: Muß ein AngeklagterBeschuldigter einem vom Gericht ausgewählten und […]



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