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Die Unsitte der Textbausteine

August 18, 2010

Nicht nur in den Schreiben mancher Anwaltskanzleien tummeln sie sich: Die Textbausteine. Bedenklich wird es, wenn man sich so an seine Textbausteine gewöhnt, daß eine eigentlich gebotene Einzelfallentscheidung zu einem bloßen Automatismus verkommt.

Die Fahrerlaubnisbehörde hatte dem Mandanten die Fahrerlaubnis entzogen. Er sollte ein amtsärztliches Gutachten vorliegen, war dem aber nicht nachgekommen. In dem Entziehungsbescheid findet sich die folgende Begründung:

„Aufgrund der amtsärztlichen Beurteilung der Fahreignung kann ein angepaßtes Verhalten an die Erfordernisse und Gegebenheiten des heutigen motorisieren Verkehrs nicht mehr erwartet werden.“

Da hat wohl jemand den falschen Textbaustein erwischt. Bedauerlich, bedauerlich 😉

RA Müller

Ein Kommentar

  1. […] das Nachdenken nicht ersetzt, zeigen die Beispiele der Rechtsanwälte Thomas Rader und Joachim Müller. Wie man’s richtig macht führt Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest („SAY-HO„) […]



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