h1

Was darf (muß?) ein Strafverteidiger?

Januar 6, 2011

In einer Strafsache wurde mein Mandant durch einen Zeugen erheblich belastet. Eine gewisse Skepsis war angebracht. Bereits in einer vorherigen Strafsache hatte derselbe Zeuge meinen Mandanten nachweislich zu Unrecht beschuldigt.

Ich hatte nun auch hier das Gefühl, daß der Zeuge nicht allzu wahrheitsliebend aussagt. Die Antworten des Zeugen waren auch eher knapp gehalten. Bei so mancher Frage stellte sich erst auf Nachfrage heraus, daß der Zeuge sich doch nicht wirklich sicher war. Vielleicht hatte es sich auch anders zugetragen etc.

Dies nahm ich zum Anlaß, den Zeugen in höflichem aber bestimmten Tonfall darauf hinzuweisen, daß er bitte stets deutlich machen möge, wenn er lediglich Vermutungen äußert.

Reaktion des Richters: „Es ist nicht Ihre Aufgabe als Verteidiger, den Zeugen zu belehren!“

Tja, erstens sehe ich das hier anders, welches ich deutlich zu verstehen gab. Zweitens läßt sich da erwidern: „Dann machen Sie es auch“.

Ohnehin ist fraglich, aus welchem Grund den Richter diese „Belehrung“ gestört haben sollte. Sie war ruhig und sachlich vorgetragen und wich damit deutlich von dem Hinweis des Richters an den nachfolgenden Zeugen ab, der „jetzt gut aufpassen“ solle. Er begebe sich „auf gefährliches Glatteis“. Wenn der Zeuge die Unwahrheit sagen sollte, dann würde ihm ein Strafverfahren blühen. Er werde sich nicht scheuen, in sein Urteil zu schreiben, daß der Zeuge gelogen habe.

Man stelle sich vor, ich hätte den vorangegangenen Zeugen so angefahren…

Das Ende vom Lied war übrigens eine Einstellung des Strafverfahrens…

RA Müller

11 Kommentare

  1. Im Zivilprozess gegen mich, adhesiv zu meinem Fehlurteil aus der Strafsache, sollte bewiesen werden, dass ich den Frustschläger zu seinem Vernichtungstritt gegen mich, provoziert hatte. Der einzige Zeuge konnte das aber nicht bestätigen. Die Kläger/Schläger-Vertreterin hat in der Zeugenbefragung, mit der Frage, die Antwort gleich mit einbauen wollen. Ein rhetorisches Meisterstück!
    Der Richter WOLLTE das nicht zur Kenntnis nehmen und mein Pflichtanwalt hat das ebenfalls nicht gerügt. Ich schon! Es blieb dabei, der Kläger/Schläger hat mir GRUNDLOS diesen Vernichtungstritt, der mich bis heute noch erwerbsunfähig machte, verpasst. Was aber auch keinen Unterschied machte. Der Richter kam zu dem Schluss, dass ich den Kläger/Schläger dann beim 4. Angriff, 20 Stunden später, immer noch nicht hätte stoppen (mehr machte ich nicht) dürfen. ICH hätte vom Angriff zurücktreten müssen und hätte keinen Grund gehabt, anzunehmen, dass ein weiterer Angriff gegen mich stattfinden würde!
    Es liest sich so, dass ich nach drei Angriffen, mit nachhaltigen Verletzungen, beim 4. zusammentreffen annehmen muss, der xxx-vorbestrafte Frustschläger, will mir ‚Blumen schenken’………


    • Ich darf darum bitten, die Kommentarfunktion nicht zu nutzen, um wiederholt den selbst erlebten und auf Ihrer Internetseite dargestellten Sachverhalt darzustellen. So sehr Sie dieses Geschehen ersichtlich am Rechtsstaat oder zumindest an der (mangelnden) Ordnungsgemäßheit des Sie betreffenden Verfahrens verzweifeln läßt, so ist dieses nicht der rechte Platz, dieses zur Diskussion zu stellen 🙂


  2. Alles Klar! „Kanzlei und Recht“ gelöscht. O.k.?
    LG, H.K.


    • Wenn das Ihre Konsequenz ist: Schade.


      • .Herr Karsten, wie man unter http://www.der-fall-helmut-k.de sehen und nachlesen kann, gehen Sie von falschen Annahmen aus, liefern unvollständige Unterlagen, widersprechen sich ständig selbst, und sind sogar durch Amokdrohungen im Internet aufgefallen. Hier das „Opfer“ einer „ach so bösen Justiz“ zu spielen, ist in Anbretracht Ihrer rechtlichen Situation mehr als unangemessen.
        Wenn Sie sich beschweren, dass auf Ihre mannigfaltigen Anzeigen, auch beim Staatsschutz BKA niemand reagiert – das liegt vielleicht daran, dass die angebl. „NS-Verschwörung“, von der Sie überzeugt sind, einfach nicht real ist. Wie muss man drauf sein, wenn man seinen Strafrichter als angebl. Nazi beim Staatsschutz des BKA anzeigt und damit im Internet hausieren geht?
        Bundesverfassungsgericht und ECHR haben Ihnen ja mit Ihren Theorien auch nicht recht gegeben. Stecken die jetzt auch mit drin?
        Wie leiten Sie denn diesmal die Theorie angebl. versteckter Nazibotschaften in Aktenzeichen der StA her? „Modifier“? „PC-Kasse“?…
        Wer derartige Daten, wenn zutreffend, behauptet kommt a. entweder ins Zeugenschutzprogramm des BKA (wenn es Ansatzpunkte gäbe) oder 2. irgend wann mal in eine geschlossene Abteilung eines Ihnen bereits bekannten Bezirkskrankenhauses (wenn es eine psychiatrische Vorgeschichte gibt, die hier kaum zu dementieren sein dürfte, da Sie Demenz-Befunde selbst veröffentlicht haben).
        Da Sie bis heute nirgends propagiert haben, dass man Ihnen das Zeugenschutzprogramm angeboten hätte – man ahnt, wie dies nach Ihrer Abschiebung aus den USA weiter gehen könnte.
        Dort haben Sie ja auch bereits Asyl beantragt, weil die NS-Justiz hinter Ihnen her sein soll.
        Mal sehen, ob der Supreme Court da auch mit drin steckt. In den USA sollen die Illuminaten die Fäden ziehen…


  3. Woraus soll sich das Recht des Verteidigers zu derartigen Belehrungen ergeben?? Der Verteidiger kann Fragen stellen, mehr nicht.


    • Ich messe dem Verteidiger den Status zu, im Interesse seines Mandanten für ein ordnungsgemäßes Verfahren Sorge zu tragen. Wenn der Richter nicht hinreichend belehrt oder der Belehrte die Belehrung nicht verstanden zu haben scheint, sehe ich es – so es den Interessen des Mandanten dient – als Aufgabe an, auf ein Verständnis der Zeugenpflichten hinzuwirken oder dieses erforderlichenfalls selbst herbeizuführen.


  4. Mangelnde Belehrung-
    Befangenheitsantrag wie bei Kachelmann.


  5. Der Richter hat es vermutlich so gesehen, daß sie sich seine Funktion, Belehrung, Prozeßführung angemaßt haben.


    • Das mag durchaus sein. Dennoch ist es mE nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht des Vetreidigers, den Zeugen bei gegebenem Anlaß an seine Zeugenpflichten zu erinnern, wenn das Gericht dieses nicht von sich aus vornimmt. Eine ordnungsgemäße Belehrung durch den Richter war dabei der Aussage vorausgegangen, schien aber bei dem Zeugen nicht sehr ernst genommen zu werden.


  6. […] Was darf (muss) ein Verteidiger, fragt man sich hier. […]



Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..