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Die Polizei als Unfallregulierer

Januar 20, 2011

Der Beschuldigten wird „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ vorgeworfen. Die Polizei hatte den Schaden am gegnerischen Fahrzeug festgestellt, Lackanhaftungen am Fahrzeug der Beschuldigten und an dem anderen Fahrzeug gesichert und der Beschuldigten einen Anhörungsbogen übersandt.

Die Beschuldigte beschloß, selbst eine Einlassung gegenüber der Polizei abzugeben. Sie räumt ein, daß es zu dem Unfall gekommen sein könne und sie wohl auch die Schuld trage. Ihre Einlassung endet wie folgt:

„Falls der Beschädigte Schadenersatz Ansprüche anmeldet, bitte ich Sie, diese zu übernehmen.“

Ob das mit der Polizei als „Freund und Helfer“ so gemeint war…?

RA Müller

Ein Kommentar

  1. […] – vgl. hier. 6. Unschön gebloggt, vgl. hier. 7. Neue Art der Unfallregulierung, vgl. hier. 8. Schon ein starkes Stück, Vollstreckung eines unbegründeten Sicherungshaftbefehls, […]



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