h1

Der Bezirksrevisor und die Terminsgebühr

September 5, 2011

Die Gepflogenheiten im Umgang mit Verteidigern sind von Gericht zu Gericht unterschiedlich. Ob das regelmäßig an den Gerichten oder den dortigen Verteidigern liegt, vermag ich nicht zu beurteilen.

Ich verteidigte jedenfalls vor einem auswärtigen Gericht und erzielte einen Freispruch für den Mandanten. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft war nach der Beweisaufnahme zwar noch davon überzeugt, daß mein Mandant sich strafbar gemacht hatte. In einem Rechtsgespräch gelang es jedoch, auch ihn davon zu überzeugen, daß der in Rede stehende Straftatbestand nicht erfüllt war (dazu später mehr).

Dem Kampf um den Freispruch folgt nun der Kampf um die Gebühren, der auf eher mehr als weniger Widerstand trifft.

Es fängt damit an, daß der Bezirksrevisor ins Blaue hinein beanstandet, daß ich für das Verfahren zur Kostenerstattung vielleicht gar keine Vollmacht habe. Es sei neben der Vollmacht für das Strafverfahren eine gesonderte Vollmacht vorzulegen, andernfalls der Antrag zurückzuweisen sei.

Sodann sei die Terminsgebühr deutlich überhöht. Abgerechnet hatte ich die Mittelgebühr, welche regelmäßig anzusetzen ist, wenn keine besonderen Umstände den Ansatz einer höheren oder niedrigeren Gebühr veranlassen. Es waren im Termin vor dem Strafrichter von knapp einer Stunde Dauer zwei Zeugen vernommen, das Rechtsgespräch geführt und dann die Plädoyers gehalten worden.

Ein Argument des Rechtspflegers, warum die Mittelgebühr zu hoch angesetzt worden sei, liest sich besonders abenteuerlich schön:

„Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hat bereits im Termin Freispruch beantragt.“

Aha. Warum das die Terminsgebühr des Verteidigers mindern soll, bleibt indes das Geheimnis des Bezirksrevisors. Wenn er darauf abstellen möchte, daß der Verteidiger dann sein Plädoyer im Grunde unterlassen kann, so geht das an der Realität vorbei, schließlich kann das Gericht auch verurteilen, wenn die Staatsanwaltschaft und der Verteidiger Freispruch beantragen. Auch das durfte ich vor einiger Zeit erst erleben, aber auch dazu später.

Ich zeige mich jedenfalls gespannt, ob über die Kostenerstattung noch in diesem Jahr entschieden werden wird…

RA Müller

Hinterlasse einen Kommentar

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..