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Die verschwundene Ermittlungsakte

August 28, 2012

In einem Strafverfahren sollte ich Akteneinsicht erhalten. Zu meiner Verwunderung erhielt ich statt der Akte eine Erinnerung des Gerichts, doch nun bitte endlich die Ermittlungsakte zurückzusenden.

Meine Mitteilung, daß ich die Akte nie erhalten hatte, löste dann eine intensive Suche aus, die allerdings den Verbleib der Akte nicht zu klären vermochte. Die Ermittlungsakte blieb verschwunden.

Mit einigem Aufwand gelang es dem Gericht schließlich, die Akte zu rekonstruieren, so daß ich dann irgendwann doch noch die Akteneinsicht in die (Ersatz-)Akte erhielt und anschließend meinen Mandanten um Rücksprache bat, um mit meinem Mandanten den Akteninhalt zu besprechen.

Es stellte sich heraus, daß meinem Mandanten der Akteninhalt bereits hinlänglich bekannt war. Das Gericht hatte ihm versehentlich das Original der Ermittlungsakte geschickt, wobei er sich wohl nichts dabei gedacht und auf die nächste Nachricht in dem Verfahren gewartet hatte…

RA Müller

4 Kommentare

  1. =) – ohne Worte – einfach nur genial!


  2. […] dann war da noch: Die verschwundene Ermittlungsakte. Weitere […]


  3. was wäre denn gewesen, wenn der mandant die akte vernichtet hätte?


    • Nicht wissend, wo die Akte geblieben war, hatte das Gericht die Akte bereits mühsam rekonstruieren lassen. Die Verhandlung hat übrigens diese Woche (erst) stattgefunden und der Mandant ist freigesprochen worden 🙂



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