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„Ich schwöre Ihnen, ich habe nichts gemacht!“

Juni 27, 2014

Verzweifelt ruft mich ein Mandant an, den ich bereits mehrfach vertreten habe. Aufgeregt schildert er mir, daß er Post vom Gericht erhalten habe, wonach er erneut angeklagt worden sei. Er könne sich das gar nicht erklären. Meiner Bitte, mir das Schreiben des Gerichts vorzulesen, kommt der Mandant nach:

„Sehr geehrter Herr XXX, die Anklage erhalten Sie zur Kenntnisnahme.“

Beigefügt habe das Gericht indes keine Anklageschrift, sondern einen Beschluß, mit dem ihm nach Ablauf der Bewährungszeit die Reststrafe erlassen worden sei. Was solle das denn auch für eine neue Anklage sein? Und wieso werde ihm die Reststrafe aus der alten Sache erlassen, wenn eine neue Anklage vorliege?

„Herr Müller, ich schwöre Ihnen, ich habe nichts gemacht!“

Ich bitte den Mandanten, mir das ominöse Schreiben des Gerichts per Fax zu schicken, und sage zu, die Sache dann umgehend klären zu werden. Tatsächlich halte ich wenige Minuten später das entsprechende Fax in der Hand und darf dort lesen:

„Sehr geehrter Herr XXX, die Anlage erhalten Sie zur Kenntnisnahme.“

Was ein einziger Buchstabe doch ausmachen kann.

RA Müller

5 Kommentare

  1. Es soll Mandanten geben, die in die Kanzlei gelaufen kommen und panisch schildern, sie hätten eine Anklage erhalten, aber sie schwören, sie haben nichts gemacht. Wenn man sie dann nach dem gerichtlichen Schreiben fragt: „Das ist bei mir zuhause. Brauchen Sie das? Ganz ehrlich! Ich habe nichts gemacht!“


    • Von dem Mandantentyp kann wohl jeder Strafverteidiger ein Lied singen. Es gibt ähnliche Mandanten aber auch im Zivilrecht. „Ich bin verklagt worden. Sie müssen mir helfen. Die Klageschrift habe ich zuhause…“


  2. Gerne wird auch folgendes genommen:

    Anwalt schickt Mandant die Ladung mit dem Hinweis, dass der Termin selbstverständlich gemeinsam war genommen wird.
    Mandant ruft nach Erhalt der Post umgehend beim Anwalt an und Fragt: Kommen Sie auch zum Termin oder bin ich allein.

    Grrrrrrr—-


  3. Mandant kommt zum Anwalt: „Ich rege mich so über die (Unternehmen) auf! Dauernd schicken die mir falsche Rechnungen! Und irgendein Mahnbescheid kam da jetzt auch!“ – „Haben Sie den dabei?“ – „Nein, aber die sind so frech und haben gleich noch einen zweiten geschickt!“ Habe den Mandanten sofort nach Hause geschickt und gebeten, den zweiten Mahnbescheid mitsamt gelbem Umschlag mitzubringen. Wie von mir schon erahnt, war der „zweite Mahnbescheid“ ein Vollstreckungsbescheid. Letzter Tag der Einspruchsfrist… puh, Glück gehabt!


  4. Eine Mandantin aus der Ferne (ca. 400 km) ruft kurz vor Feierabend panisch an: „Ich habe ein Anwaltsschreiben bekommen und brauche ganz dringend Ihre Hilfe! Es eilt sehr! Was kann man denn da machen?“ – „Faxen oder mailen Sie das Schreiben bitte erst einmal hierher und wir telefonieren danach noch einmal.“ – „Ja, aber es ist wirklich sehr eilig!“ Oha… eine Abmahnung? UrhG? UWG? Was anderes interessantes? Hoher Streitwert? Nein. Es ging um die Herausgabe einer Sache mit einem Wert von 80,- Euro, Frist: 3 Wochen… „Suchen Sie sich lieber einen Kollegen vor Ort, das wird für Sie billiger.“



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