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Nicht so hastig!

Juni 9, 2015

In einem Klageverfahren stand der zuständige Richter meiner Mandantin nicht sonderlich aufgeschlossen gegenüber. Im Termin teilte er mit, daß das mit der gegnerischen Klage gewünschte Ergebnis seinem „Gerechtigkeitsgefühl“ entspreche. Bei der Anhörung der Prozeßparteien im Termin entstand zudem der vage Eindruck, daß der Richter nur jene Tatsachen hören wollte, welche seine Auffassung stützten, dagegen sprechende Gesichtspunkte indes keine Rolle spielten.

Es durfte dann auch nicht weiter verwundern, daß der Richter den von meiner Mandantin gestellten Prozeßkostenhilfeantrag abwies und anfragte, ob Einverständnis mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren und damit ohne erneute Verhandlung bestand.

Rechtlich wollte mir die Argumentation des Gerichts nicht so recht einleuchten, so daß ich für meine Mandantin gegen den die Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß Beschwerde einlegte.

Etwas überrascht war ich dann, als das Gericht die Akte nicht etwa sogleich an das Beschwerdegericht weiterleitete, sondern mich daran erinnerte, doch bitte endlich mitzuteilen, ob über die Klage im schriftlichen Verfahren entschieden werden könne.

Erst auf meinen Hinweis, hierzu vor Enstcheidung über die Beschwerde keine Stellungnahme abgeben zu werden, gelangte die Akte an das Beschwerdegericht. Dieses bewilligte meiner Mandantin kurzerhand die Prozeßkostenhilfe. Erfreulicherweise kommt es nach Auffassung des Beschwerdegerichts nicht einmal auf das Ergebnis einer Beweisaufnahme an. Die vom Gegner vorgetragenen Argumente seien durch die (unstreitigen) Tatsachen entkräftet worden. Der eingeklagte Anspruch stehe dem Kläger nicht zu.

Es ist eben so eine Sache mit dem „Gerechtigkeitsgefühl“…

RA Müller

4 Kommentare

  1. Langsam wird’s Zeit, mal wieder ein paar vernünftige Richter einzustellen.

    Vielleicht werfen ja mal ein paar arevhtsanwälte der Spitzenklasse ihren Hut in den Ring.


    • Rechtsanwälte natürlich


    • Ganz grundsätzlich bin ich durchaus zufrieden mit der Richterschaft. Gelegentliche Ausreißer kommen dort ebenso vor wie in der Anwaltschaft 🙂


  2. Ich denke, ohne die Rekrutierung von Anwälten wird es in Zukunft nicht mehr gehen. Warum sollten die Topperformer unter ihnen auch dickes Geld verdienen, während die Rechtsprechung den Bach runtergeht? Notfalls muss Art. 12 Abs. 2 GG geändert werden.



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