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Der unpünktliche Strafverteidiger

April 20, 2011

In einer Strafsache, in der ich als Nebenklägervertreter auftrat, verzögerte sich die Hauptverhandlung um ca. 20 Minuten, da der Verteidiger des Angeklagten sich verspätete. Eine Verspätung kann man sich gerade bei längerer Anreise durchaus einmal einfangen, doch bei diesem Verteidiger soll eine Verspätung nicht sonderlich ungewöhnlich sein.

So wies der Staatsanwalt den Verteidiger später ironisch darauf hin, daß man die Strafsachen, in denen er verteidige, am besten eine halbe Stunde eher ansetzen solle als man tatsächlich anfangen wolle, damit man dann auch pünktlich beginnen könne.

Der Verteidiger erwiderte ungerührt, daß man dieses an seinem Heimatgericht bereits versucht habe. Als er dies bemerkt habe, sei er dann trotzdem zu spät gekommen…

Da ist man doch etwas sprachlos. Ich bezweifle, daß es für die Mandanten sonderlich beruhigend ist, wenn der Aufruf ihrer Sache immer näher rückt und der gewählte Verteidiger weit und breit nicht zu sehen ist.

RA Müller

8 Kommentare

  1. Ich nehme an, dieses Verhalten soll eine Machtdemonstration des Verteidigers darstellen. Nach dem Motto: Ätschibätsch: ohne mich könnt ihr nicht anfangen!


  2. Kann der Richter das Ganze dann nicht vertagen und dem Anwalt die Kosten in Rechnung stellen wenn es häufiger vorkommt?


    • Da der Anwalt seine Verspätung von unterwegs mitteilen läßt, wird das Gericht gewisse Hemmungen haben, den Termin ausfallen zu lassen. Es dürfte auch für ein Gericht nicht nachzuvollziehen sein, ob die jeweilige Verspätung auf besondere Umstände (Stau etc.) zurückzuführen ist.


  3. Vielleicht ist dieses sonderbare Verhalten mit dem jeweiligen Mandanten abgesprochen. Eine verabredete Machtdemonstration also…

    Wobei das dann allerdings niemand mehr ernst nehmen dürfte, wenn der Kollege für solch stetes Verhalten bekannt ist.


  4. Ein Fall für die Anwaltskammer !


  5. Manchmal kommen Verteidiger um Jahre zu spät, obwohl sie anwesend waren……..


  6. […] Über einen unpünktlichen Strafverteidiger. […]


  7. […] es kürzlich einem Verteidiger in einem Verfahren, in dem ich als Nebenkläger auftrat. Hatte ich kürzlich erst berichtet, daß der Verteidiger einräumte, daß sein verspätetes Erscheinen eher die Regel als die […]



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