Reden ist Silber, Schweigen ist Gold
Juni 29, 2011Dem Mandanten wurde ein deutlicher Rotlichtverstoß vorgeworfen. Die Akteneinsicht ergab, daß die Messung leider nicht zu beanstanden war. Ein Lichtbild identifizierte den Mandanten eindeutig als Fahrer, so daß er sich schon innerlich mit dem Bußgeld und dem drohenden Fahrverbot abgefunden hatte.
Anstatt nun den Verstoß einzuräumen, welches für meinen Mandanten mit keinem Vorteil verbunden gewesen wäre (schließlich gibt es da keinen „Geständnis-Rabatt“), wies ich für meinen Mandanten darauf hin, daß dieser von seinem Recht zu schweigen Gebrauch macht.
Es folgte … die Einstellungsnachricht. Da der Mandant zulässigerweise keine Angaben getätigt habe, sei nicht nachzuweisen, daß er das Fahrzeug zur Tatzeit geführt habe.
Unverhofft kommt vielleicht nicht oft, ist dann aber für den Betroffenen um so schöner.
(Und ja, der Fall liegt bereits einige Monate zurück ;))
RA Müller
Erstaunlich. Eindeutige Beweislage und trotzdem eingestellt? Was kann dafür der Grund sein?
von Avarion Juni 29, 2011 at 14:37Akute Verunsicherung möchte in vermuten 🙂
von RA Müller Juni 29, 2011 at 15:39Ob das Foto wirklich so eindeutig ist, weiß die Behörde natürlich nicht. Wer sieht schon so aus, wie er aussieht 😉
von wstell Juni 30, 2011 at 08:18Auch wieder wahr. Wie heißt es: Wer so aussieht wie auf seinem Personalausweis, für den sieht es nicht gut aus 😉
von Anonymous Juni 30, 2011 at 10:16Toll! Lehre für den Verkehrssünder: null.
von Hara Juni 30, 2011 at 09:29Meinen Sie? So wie ich meinen Mandanten erlebt habe, möchte ich davon ausgehen, daß bereits das nur drohende Fahrverbot seinen Zweck erfüllt hat.
von Anonymous Juni 30, 2011 at 10:15Man kann natürlich auch zu seinen Fehlern stehen.
von code Juni 30, 2011 at 10:24Das können Sie gerne tun, wenn Ihnen ein Fahrverbot droht 😉
von RA Müller Juni 30, 2011 at 10:48Es gibt auch noch ein paar Menschen mit Prinzipien. Und dann gibt es natürlich die anderen.
von code Juli 2, 2011 at 10:49Tatsächlich erkenne ich den Zusammenhang nicht. Macht man dann „aus Prinzip“ von seinem grundgesetzlich verbrieften Recht zu schweigen nicht Gebrauch? Ist das Grundgesetz damit prinzipienwidrig?
Aber vielleicht gehöre ich dann nach Ihrer Definition auch einfach zu den „anderen“, auch wenn ich mit erlaube, das anders zu sehen 😉
von RA Müller Juli 2, 2011 at 15:16[…] Mal wieder: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. […]
von Wochenspiegel für die 26 KW., oder wir blicken mal wieder über den Tellerrand | Heymanns Strafrecht Online Blog Juli 3, 2011 at 09:42