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Szenen aus dem Gerichtssaal XV – Gericht knackt Handy

September 20, 2011

Das erlebt man auch nicht alle Tage: Der Angeklagte hatte (unstreitig) mit seinem Mobiltelefon ein Video angefertigt. Das Video sollte nun im Gerichtssaal in Augenschein genommen werden.

Die Richterin teilte leicht konsterniert mit, daß die gerichtseigenen PCs (wieder einmal) nicht in der Lage seien, das Video abzuspielen, so daß sie auf das sichergestellte Mobiltelefon des Angeklagten zurückgegriffen habe. Das sei zwar mit einem Paßwort gesichert gewesen, aber das habe sie kurzerhand geknackt. Sie habe einfach einmal das Geburtsjahr des Angeklagten eingegeben und – voilà – schon sei sie „drin“ gewesen.

Eine „kreative“ Vorgehensweise des Gerichts, die wieder einmal verdeutlicht, daß man sich bei seinen Paßwörtern schon etwas mehr „Mühe“ geben sollte.

Hätte man den Angeklagten gefragt, hätte er in diesem Fall sein Paßwort übrigens auch selbst bekannt gegeben 😉

RA Müller

4 Kommentare

  1. GRÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖHL


  2. § 202a StGB im Amt? 😉


  3. tja deshalb benutze ich auch nicht mein geburtsdatum!!!!!!



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