Szenen aus dem Gerichtssaal XV – Gericht knackt Handy
September 20, 2011Das erlebt man auch nicht alle Tage: Der Angeklagte hatte (unstreitig) mit seinem Mobiltelefon ein Video angefertigt. Das Video sollte nun im Gerichtssaal in Augenschein genommen werden.
Die Richterin teilte leicht konsterniert mit, daß die gerichtseigenen PCs (wieder einmal) nicht in der Lage seien, das Video abzuspielen, so daß sie auf das sichergestellte Mobiltelefon des Angeklagten zurückgegriffen habe. Das sei zwar mit einem Paßwort gesichert gewesen, aber das habe sie kurzerhand geknackt. Sie habe einfach einmal das Geburtsjahr des Angeklagten eingegeben und – voilà – schon sei sie „drin“ gewesen.
Eine „kreative“ Vorgehensweise des Gerichts, die wieder einmal verdeutlicht, daß man sich bei seinen Paßwörtern schon etwas mehr „Mühe“ geben sollte.
Hätte man den Angeklagten gefragt, hätte er in diesem Fall sein Paßwort übrigens auch selbst bekannt gegeben 😉
RA Müller
GRÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖÖHL
von ULLRICH September 20, 2011 at 16:14§ 202a StGB im Amt? 😉
von Andreas September 21, 2011 at 08:08tja deshalb benutze ich auch nicht mein geburtsdatum!!!!!!
von Anonymous September 22, 2011 at 22:03[…] das Gericht und das Video auf dem Handy des Angeklagten, […]
von Wochenspiegel für die 37. KW, das war ein LG-Präsident, der sich über ein Blog beschwert, das Oktoberfest als Millionenbetrug und die Nebenbeschäftigung als Pornodarsteller | Heymanns Strafrecht Online Blog September 25, 2011 at 09:46