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Das Gericht ist verschnupft

Januar 18, 2013

Ein zivilrechtliches Klageverfahren, in dem ich mit der Klageabwehr beauftragt bin, zieht sich mittlerweile seit dem Jahr 2010 hin. Der Verfahrensgegenstand ist komplex und das Verfahren zeichnet sich durch eine Vielzahl von Problempunkten aus, die zu einer ebensolchen Vielzahl an wechselseitigen Schriftsätzen geführt haben.

Die Angelegenheit wurde auch dadurch nicht eben einfacher, daß das Verfahren eine noch nicht abgeschlossene gesundheitliche und berufliche Entwicklung des Klägers zum Gegenstand hat, so daß sich im Laufe des Verfahrens mehrfach Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse ergaben, welche dann weiteren Schriftwechsel hervorriefen.

Das Gericht erteilte schließlich – leicht verschnupft – einen längeren Hinweisbeschluß, den es mit folgender Bemerkung einleitete:

„Das Verfahren entwickelt sich zunehmend unerfreulich, was maßgeblich durch den durch beide Seiten immer wieder ergänzten Sachvortrag bedingt ist.“

An anderer Stelle wies das Gericht darauf hin, daß es „schon mangels hellseherischer Fähigkeiten nicht in der Lage“ sei festzustellen, ob ein angenommener Sachverhalt zutreffe.

Vielleicht hätte es den im Beitrag hier vom Gericht beauftragten Sachverständigen fragen sollen 😉

RA Müller

2 Kommentare

  1. Schnell terminieren, schnell entscheiden. Dann gibts solche Probleme nicht…


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