Posts Tagged ‘Vorwurf der Körperverletzung’

h1

Ertappt

Dezember 17, 2013

Mein Mandant wurde beschuldigt, den Anzeigeerstatter verletzt zu haben. Es hatte zwar neben dem Anzeigeerstatter kein Zeuge den angeblichen Übergriff gesehen und mein Mandant schilderte das Geschehen völlig anders. Aber aufgrund der Tatsache, daß der Zeuge tatsächlich Verletzungen aufwies, wurde mein Mandant schließlich angeklagt, woraufhin ich die Verteidigung übernahm.

Wie es der Zufall so wollte, wußte ich aus einem anderen Strafverfahren, in dem ich als Verteidiger tätig war, daß der Anzeigeerstatter unmittelbar vor dem Zusammentreffen mit meinem Mandanten in eine andere körperliche Auseinandersetzung verwickelt war. Der Anzeigeerstatter hatte allerdings vermutlich keine Ahnung, daß ich die dortige Strafakte kannte, da er dort als Zeuge verhindert war und auf ihn verzichtet werden konnte.

Zu der vorherigen Auseinandersetzung gab er in der nunmehrigen Hauptverhandlung an, daß es ihm gegenüber dort zu keinerlei Tätlichkeiten gekommen sei. Er habe sich nur verbal daran beteiligt. Die später festgestellten Verletzungen müßten daher zwingend auf das Zusammentreffen mit meinem Mandanten zurückzuführen sein.

Mir lag indes das Hauptverhandlungsprotokoll aus dem anderen Strafverfahren vor. Darin hatten sämtliche beteiligten Freunde des Anzeigeerstatters als Zeugen ausgesagt, daß der Anzeigeerstatter sich gerauft habe bzw. geschlagen worden sei. Zudem hatte ich im Auftrage meines Mandanten noch einen Zeugen benannt, welcher ebenfalls bestätigen konnte, daß der Anzeigeerstatter an der vorherigen körperlichen Auseinandersetzung aktiv beteiligt gewesen war.

Ertappt.

Die Verhandlung gegen meinen Mandanten endete mit einem verdienten Freispruch. Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob das Verfahren gegen meinen Mandanten ebenso ausgegangen wäre, wenn das vorherige Strafverfahren noch nicht stattgefunden hätte.

RA Müller

h1

Kein Unschuldslamm

Juni 13, 2012

Der Mandant sollte sich mit dem Gegner geprügelt haben. Der eine beschuldigte den anderen und der andere den einen.

Wie RA Neldner zu meinem gestrigen Beitrag bereits anmerkte, ließ sich das „aktentechnisch“ ganz einfach lösen: Es wurden nämlich zwei Verfahren eröffnet. In dem einen Verfahren war mein Mandant Beschuldigter, in dem anderen Verfahren Zeuge.

Mein Mandant hatte auch bereits eine Aussage getätigt, die man indes allein in jene Akte geheftet hatte, in der er nur Zeuge war. Als ich nun die Vertretung meines Mandanten anzeigte, erhielt ich über die Akteneinsicht nur die Akte, in der mein Mandant Beschuldigter war. Mir fehlte also das Protokoll der Aussage meines Mandanten.

Also beantragte ich ergänzende Akteneinsicht in die Parallelakte … und erhielt eine ganz andere Akte. Diese Akte betraf ebenfalls den Kontrahenten meines Mandanten, dem dort – schau an, schau an – eine Körperverletzung vorgeworfen wurde, die er dort auch eingeräumt hatte.

So ganz ohne Fehl und Tadel scheint der Kontrahent meines Mananten nicht zu sein.

RA Müller