Rechtsirrtum: „Gekauft wie gesehen“
Februar 29, 2012Der folgende Rechtsirrtum gehört zu den Fällen, die im Bereich des Fahrzeugkaufs regelmäßig auf dem anwaltlichen Schreibtisch landen. Jemand hat ein Fahrzeug veräußert und wird nun in Anspruch genommen, weil das Fahrzeug mangelbehaftet ist.
Empört verweist der Verkäufer darauf, daß er doch die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Im Kaufvertrag findet sich dann die Formulierung „gekauft wie gesehen“.
Aktuell liegt mir sogar ein anwaltlicher Schriftsatz vor, in dem der gegnerische Kollege entschieden darauf verweist, daß sein Mandant für den (versteckten) Mangel nicht einzustehen habe, schließlich sei das Fahrzeug ausweislich des Kaufvertrages „wie gesehen“ gekauft worden.
Diese Formulierung ist allerdings regelmäßig in der Weise auszulegen, daß der Verkäufer die Gewährleistung nur für solche Mängel ausschließen will, die bei einer ordnungsgemäßen Besichtigung des Fahrzeuges – zu der kein Sachverständiger hinzugezogen wird – auffallen müssen. Liegt ein nicht ohne weiteres bei einer solchen Besichtigung festzustellender Mangel vor, hat der Verkäufer hierfür also regelmäßig trotz der obigen Formulierung einzustehen.
Interessantes Detail am Rande: Wird bei einem Privatverkauf die Gewährleistung umfassend ausgeschlossen, so wird dieser Ausschluß durch den bloßen Zusatz „gekauft wie gesehen“ nicht wieder eingeschränkt (Urteil des BGH aus 2005). Der BGH hält insoweit den „Laien“ zugute, daß sie sicherlich einen umfassenden Gewährleistungsausschluß gewollt haben, sich dabei nur nicht bewußt waren, daß die zusätzliche Formulierung „gekauft wie gesehen“ dann überflüssig ist.
RA Müller
[…] "gekauft wie gesehen" und umfassendem Ausschluss der Gewährleistung. Auf die Schnelle: Rechtsirrtum: “Gekauft wie gesehen” « Kanzlei und Recht Wenn du es noch autoritativer möchtest, kann ich aber auch noch mal an dem Lehrstuhl fragen wo ich […]
von [Rechtsfrage] Moped verkauft nun will der Käufer Rückabwicklung - Bitte Hilfe - inQuake Forum - mehr braucht man nicht! August 6, 2012 at 22:56Ein privater Verkäufer darf jegliche Gewährleistung für mögliche Mängel ausschließen. Dieses geschieht schon mit der bekannten Formulierung: „Gekauft wie gesehen.“ Wenn sich diese Formulierung im Vertragstext findet, hat der Käufer schlicht Pech, wenn auf dem Heimweg nach dem Kauf schon der Motor versagt. Er kann weder den Kauf rückgängig machen
http://www.nwzonline.de/rechtsanwalt-kanzlei-mediator/Artikel/228/2806464/Autokauf-%96-von-privat-oder-vom-H%E4ndler%3F.html
von Anonymous August 16, 2012 at 09:58Mag so im Internet stehen, ist aber falsch 😉
von RA Müller August 16, 2012 at 10:03[…] hatte hier im Blog bereits dargestellt, daß diese Annahme regelmäßig nicht zutrifft. Ausgeschlossen sind bei einem […]
von „Gekauft wie gesehen“ – Jetzt wird es spitzfindig « Kanzlei und Recht Januar 22, 2013 at 13:08Guten Tag,
ich habe eine Küche übernommen, dessen Mängel ich eine Stubde später entdeckt habe. Der Griff des Gefrierfachs ist abgebrochen und der Kühlschrank somit nicht nutzbar. Die Vormieterin hat mir per Email bestätigt, dass der Griff abgebrochen war, aber sie das Fach nie genutzt hat und es ihr deshalb nicht mehr aufgefallen war. In unserem Vertrag steht lediglich, dass ich die Küche für x € übernommen habe. Habe ich Anspruch auf Beseitigung der Mängel bzw. kann ich einen bestimmten Betrag zurückfordern?
von MieterX April 17, 2013 at 07:58Eine Rechtsberatung im konkreten Fall kann (und darf) ich in einem Blog nicht vornehmen. Gerne können Sie mich insoweit telefonisch kontaktieren.
von RA Müller April 17, 2013 at 11:43Guten Tag.
Ich habe folgendes Problem. Ich habe ein Auto von privat gekauft. Der Verkäufer hat mir mündlich zugesichert, dass ich erstmal keine Folgekosten hätte. Im Vertrag steht „gekauft wie gesehen“.
Ich habe das Auto jetzt seit 1 1/2 Monaten, und es war bereits drei mal in der Werkstatt. Ich habe mittlerweile fast den kompletten Kaufpreis nochmal für Reparaturen ausgegeben.
Habe ich in diesem Fall eine Chance Geld vom Verkäufer zurück zu verlangen?
(Die Reparaturen sind alle nicht sichtbar gewesen. Sprich alle im Motorraum.)
von Anonymous August 29, 2013 at 09:09Vor Durchführung einer Reparatur müssen Sie im Gewährleistungsfall den einstandspflichtigen Verkäufer auffordern, den Mangel zu beheben.
von RA Müller August 29, 2013 at 14:10Klingt so, als ob Sie die Sache in rechtskundige Hände geben sollten.
Hallo,
ich sitze vor einem Rechtsproblem, dass ich nicht richtig verstehe.
Wie wird der Fall behandelt, wenn ich ein gebrauchtes Auto kaufe und erst dann auffällt dass Wasser eindringt und der Verkäufer das wissentlich verschwiegen hat? Und bevor ich das Problem behoben habe odre auch behoben werden kann, werde ich unverschuldet in einen Unfall verwickelt. Wie wirkt sich das auf meine Rechte der Mängelbeseitigung aus?
von Fabi September 12, 2013 at 13:13Schönen guten Morgen,
ich habe mir vor zwei Monaten ein Fahrzeug für 2.200€ gekauft. (Autohaus) Dort sagte der Verkäufer, dass er hier für das Auto keine Garantie, wegen des geringen Wertes, geben kann. Im Vertrag steht auch „wie gesehen, so gekauft“. Seit diesem Wochenende ist die Spritanzeige/Tankgeber kaputt. Ich habe mich erkundigt und muss um das Teil auszuwechseln noch die Pumpe mit kaufen. Das Ganze kostet ca. 200 € (ohne die Arbeit). Wenn ich oben Ihren Artikel lese, ist das bei mir auch kein Schaden, der bei einer einfachen Kontrolle hätte auffallen müssen. Kann ich hier also drauf bestehen, dass das vom Verkäufer bezahlt werden muss?
Vielen lieben Dank im Voraus.
LG Anna
von An Ja November 25, 2013 at 09:29Bei Ihnen liegt die entscheidende Frage nicht bei dem Gewährleistungsausschluß, sondern bei der Frage, ob ein in die Gewährleistung fallender Mangel vorliegt. Ich kann hier keine Einzelfall-Rechtsberatung betreiben. Vielleicht wenden Sie sich an einen Verkehrsrechtler in Ihrer Nähe 🙂
von RA Müller November 26, 2013 at 11:25Sollten es an einer Rechtsschutzversicherung und den finanziellen Möglichkeiten hapern, so dürften Sie die sogenannte Beratungshilfe in Anspruch nehmen können.
Hallo…
Ich brauche Hilfe
Kaufvertrag für ein gebrauchtes Fahrzeug
(Privatverkauf)
Der Verkaüfer verkauft hiermit das nachstehnend genannte, gebrauchte Kraftfahrzeug an den Käufer Privat weiter, unter Ausschluss jeglicher Sachmängel-Haftung,Gewährleistung oder Garantie.
VW Polo 6N
Das Fahrzeug wurde vom Käufer geprüft und begutachtet.Der käufer verpflichtet sich,das Fahrzeug unverzüglich am nächsten Werktag Ab-oder umzumelden.
Habe jetzt ein tag Später fest gestellt das der Pkw mehere grössere Mängel und das mehere umbauten nicht eingetragen sind.
Was kan ich tun!?
Lg bitte um mithilfe danke
von JP Juni 23, 2014 at 13:38Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß dieser Blog nicht der Rechtsberatung dient. Sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie mich gerne über die Kanzlei-Homepage kontaktieren.
von RA Müller Juni 23, 2014 at 17:51guten morgen,
von a.von ameln September 6, 2014 at 09:36habe ein auto beim händler ( straßenhändler ) erworben.
im kaufvertrag steht, gekauft wie gesehn. ( keine garantie )
nach ca 1 woche fing der wgan an zu eiern.bin dann zur dekra gefahren.
folglich. erhebliche mämgel: falscher auspuff keine ABE,reifen abgefahren, bremsleitungen porös, radaufhänung defekt.
haftet trozden der händler. der tüv war neu von ihm gemacht.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß dieser Blog nicht der Rechtsberatung dient. Sollten Sie anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie mich gerne über die Kanzlei-Homepage kontaktieren. Es klingt ganz so, als sollten Sie sich von dem Verkäufer nicht abweisen lassen.
von RA Müller September 8, 2014 at 11:35Hallo,
ich habe im April ein Auto gekauft und im Kaufvertag steht ebenfalls “gekauft wie gesehen“.
Nun war ich gestern in der Werkstatt damit sich mal jemand das Auto anschaut bevor ich den vorstehenden TÜV mache.
Der teilte mir mit, dass das Auto ein Unfallauto ist, da die komplette Beifahrerseite neu lackiert worden sei.
Der Kilometerstand beträgt 55.000 KM und da meinte er es sei manipuliert worden, da im Checkheft nur von 1999 ein Kilometerstand von 23.000 KM eingetragen worden ist und seitdem her nicht mehr. Zulassung war 1997. Ich solle mir ein Gutachten holen und dann zum Verkäufer und mein Geld zurückfordern, da nicht mitgeteilt worden ist, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Kann ich das tun? Muss der Verkäufer mir Geld zurück geben? Kann ich klagen falls er sich quer stellt?
Danke im Voraus für eine hilfreiche Antwort. 🙂
von hanniimoon September 24, 2014 at 08:41Überschlägig bewertet klingt die Sach- und Rechtslage für Sie positiv. Zu einer genaueren Einschätzung müßten mir die entsprechenden Unterlagen vorliegen. Gerne können Sie mich kontaktieren, falls ich insoweit für Sie tätig werden soll.
von RA Müller September 24, 2014 at 10:23[…] Mit der Klausel “Gekauft wie gesehen” haben sich bereits zwei frühere Blog-Beiträge (hier und hier) befaßt. Heute geht es um die Angabe “TÜV neu” in der […]
von Kfz-Kauf: “TÜV neu” | Kanzlei und Recht Oktober 2, 2014 at 12:26[…] klick hier […]
von Klimaanlage zischt, heizung weiter nutzen? : Ford Focus Mk2, CC & C-Max Mk1 Oktober 23, 2014 at 10:05[…] https://…leiundrecht.wordpress.com/…/ […]
von Speedfight 2 gekauft und direkt liegen geblieben..... : Motorroller März 13, 2016 at 15:32