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„Ich schlage nur Männer“

November 4, 2014

Dem mehrfach vorbestraften Mandanten wurde vorgeworfen, eine Frau angegriffen und verletzt zu haben. Der Mandant bestritt, die Tat begangen zu haben. Die Beweislage war auch mit viel gutem Willen nur als dürftig zu bezeichnen, wobei es gleichwohl zur Anklageerhebung und dann Hauptverhandlung kam.

In der Hauptverhandlung flüsterte mir der Mandant sinngemäß zu:

Die Vorwürfe sind eine Frechheit. Ich war das nicht. Sie können dem Gericht ruhig sagen, daß ich nur Männer schlage!

Auf diesen Hinweis an das Gericht habe ich lieber verzichtet, nicht daß sich dieser Satz irgendwann in einem anderen Verfahren als Bumerang erweist 😉 Für den Freispruch hat es auch so gereicht.

RA Müller

3 Kommentare

  1. Das ist aber keine unübliche Einlassung… manchmal auch kombiniert mit: „Wenn ich zugeschlagen hätte, dann würde die heute nicht mehr leben/hätte ein anderes Gesicht“ … allerdings idR nur bei unverteidigten Angeklagten.;)


    • Ja, solche Äußerungen habe ich auch schon mehr als ein, zwei Mal hören dürfen…


  2. Ähnliches sagte mal ein Mandant, dem vorgeworfen wurde, ein Kilo Gras vertickt zu haben. Frechheit, ich verkaufe erstklassigen Koks. Gras ist unter meiner Würde. 🙂



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