Gerade erst habe ich berichtet, daß Angeklagte das letzte Wort häufig nicht zu nutzen wissen oder gar unbeabsichtigt zu ihrem Schaden einsetzen. Jetzt durfte ich ein “letztes Wort” erleben, daß zumindest die Verteidigerin erfreut haben dürfte.
Eine Strafsache hatte um eine gute Stunde “überzogen”, so daß ich mit meinem Mandanten warten mußte. Als Teil der Öffentlichkeit hörten wir uns daher die Plädoyers in dem anderen Verfahren an. Nach den Plädoyers erhielten die Angeklagten das letzte Wort. Der Angeklagte B bekundete darin, daß er sich bei seiner Verteidigerin dafür bedanken wollte, daß diese “ihren Job gemacht” habe.
Es drängte sich der Eindruck auf, daß dieser spontane Dank (auch) auf das Plädoyer zurückzuführen sein, mit dem der Verteidiger des Angeklagten A “geglänzt” hatte.
So hatte zunächst der Staatsanwalt die zahlreichen Vorstrafen und die unverbesserliche Lebenseinstellung Angeklagten A hervorgehoben. In sichtbarer Verzweifliung hatte der Angeklagte A diesen Ausführungen gelauscht.
Dann erhob sich sein Verteidiger … und beschrieb die Tathandlungen seines Mandanten als “dreist und frecht ohne Ende“. Er dreht sich schließlich zu seinem Mandanten um und fuhr fort: “Das war eine ganz linke Nummer, das will ich Ihnen sagen.“ Es folgte der Hinweis des Verteidigers darauf, daß sein Mandant die Taten indes gar nicht beschönigen wolle. An sich wäre dieser Hinweis nicht zu beanstanden gewesen, hätte sein Mandant die Taten nicht teilweise bestritten, auch wenn das Bestreiten aus Sicht seines Verteidigers wohl haltlos war…
Der Angeklagte B, der dieses Plädoyer des Verteidigers des A erleben durfte, wird sicherlich froh über die Tätigkeit seiner – durchaus engagiert wirkenden – Verteidigerin gewesen sein.
RA Müller
